Auf Druck von außen musste die jahrelange Abrechnungspraxis zum Abwasser letztes Jahr geändert werden. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder über dieses Thema berichtet. Auch über den unermüdlichen Einsatz, den unsere Gemeinderatsmitglieder für eine transparente und gerechtere Gebührenberechnung geführt haben. Nunmehr erfolgt die Gebührenberechnung nach Schmutz- und Niederschlagswasser, wie sie gesetzlich bereits seit mehreren Jahren erforderlich gewesen wäre.
Dennoch bleiben für uns einige wesentliche Fragen immer noch offen. Mehrere Bürger hatten auf couragierte Initiative eines Mitbürgers Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt und auch unser Gemeinderat Oliver Kapser reichte bereits Mitte 2011 einen Fragenkatalog ein, der bis heute u.E. nur unzureichend von der Gemeindeverwaltung beantwortet wurde.
Um diese offenen Fragen nunmehr rechtssicher zu klären, wurde die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner von uns beauftragt, Einsicht in die Akten zu nehmen und die Bürger im Rahmen der Widerspruchsverfahren gegenüber der Gemeinde, dem Landratsamt oder sogar dem Verwaltungsgericht zu vertreten.
Die ersten Recherchen haben am vergangenen Freitag stattgefunden. Bei den weiteren geplanten Vor-Ort-Besuchen im Rathaus wird neben dem federführenden RA Heidorn auch ein sachverständiger Gutachter (Spezialist für kommunale Abrechnungen) hinzugezogen.
Wir halten die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse hier auf dem Laufenden.