Bei der Sitzung am 29.11. fehlten Karl Stangl und Bernhard Haider.
Unter TOP 2 ging es um den Bebauungsplanentwurf „Am Weinberg“ in Zweikirchen. Die Straße soll geteert werden. Gleichzeitig sollen 3 neue Bauparzellen entstehen.
Die Straße soll im unteren steileren Bereich in 3,50 m Breite mit 50 cm Entwässerungsgraben geteert werden. Ab der Kuppe soll die Straße auf der rechten Seite eine Straßenverbreiterung auf 5,50 m erhalten. Oberhalb der bereits bebauten Grundstücke soll eine Wendevorrichtung mit 18 m Durchmesser gebaut werden, da ansonsten Müllabfuhr etc. nicht zu den Grundstücken hochfahren können. (Derzeitig wird der Müll an der unteren Straße abgeholt.) Diese Maßnahmen sind notwendig, da ansonsten keine weiteren Bauparzellen ausgewiesen werden dürfen, so Ingenieur Herr Bauer vom Büro Komplan.
Aufgrund der schlechten Straßenqualität fordern Anwohner seit vielen Jahrenimmer eine Asphaltierung entlang des Weinbergs. In Verbindung mit den geplanten neuen Bauparzellen scheint dies möglich zu werden, allerdings mit einem großen Aber. Alle Grundstücksbesitzer entlang des Weinbergs zahlen für die Erschließung auch derjenigen Einrichtungen (Wendeplatz), die eigentlich nur den neuen Bauparzellen dienen. Ein Ringschluss zur Hauptstraße ist übrigens derzeitig nicht möglich, da der betroffene Landwirt das Grundstück nicht durch die Straße teilen möchte. Vielleicht hat er auch nur gerechnet! Denn er müsste natürlich auch anteilig für seine neuen Bauparzellen bezahlen.
Bei der anschließenden Abstimmung haben die Bürgerforums-Räte Kapser und Weichselgartner dagegen gestimmt, da man die Anwohner von Anfang an besser in die Planung hätte einbeziehen müssen. So jedenfalls müssen auch diejenigen mitbezahlen, die von der Bauplatzausweisung nichts haben.
Für die jetzigen Anwohner wäre es sicher interessant gewesen, welche Kosten für die neue Straße mit bzw. ohne die erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen entstehen.
Unter TOP 4 „Feststellung der Jahresrechnung 2010“ wurden die vielen Stundungen von Kleinbeträgen (unter 500 Euro) bemängelt. Oliver Kapser fragte nach, ob diese Kleinbeträge nicht eingetrieben werden könnten. Sumgruber wies darauf hin, dass viele Stundungen zeitlich nicht begrenzt wären und diese erst durch Verkauf des Grundstücks, Tod des Besitzers oder durch freiwillige Zahlung wegfallen. Oliver Kapser setzte sich dafür ein, dassw zumindest bei zukünftigen Stundungen entsprechende Zinszahlungen verlangt werden. Denn echte „wirtschaftliche Notlagen“ lägen sicherlich nicht in jedem Fall vor.
Unter TOP 5 Sonstiges ging es um den Bauantrag Griete aus dem Unterfeld. Der Bauherr wollte auf sein Flachdach eine Zeltdachkonstruktion mit 20° Neigung aus Solarmodulen bauen. Dies ist im bestehenden Bebauungsplan, der erst im April 2011 verabschiedet wurde, nicht vorgesehen. Der Gemeinderat hatte die Befürchtung, dass bei Zustimmung der Ausnahmegenehmigung zu diesem ersten Bauantrag alle weiteren Bauherren ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhoffen würden. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist ebenfalls nicht gewünscht. Der Antrag wurde deshalb 12:3 abgelehnt. BM Strasser, Haslauer und Hobmaier wären dafür gewesen.
Es folgte wie immer ein nichtöffentlicher Teil.