Vor ein paar Tagen hat die Gemeinde die Vorbescheide (Erhebungsbogen) zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr an alle Grundstücksbesitzer verschickt.
Vergleichen Sie die Angaben auf dem Vorbescheid mit den tatsächlichen Verhältnissen auf Ihrem Grundstück!
Grundstücksbesitzer, die Niederschlagswasser z.B. in Zisternen (ohne Überlauf) einleiten, also die gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen (Kanal) nicht benutzen, können davon erheblich profitieren. Allerdings nur, wenn die Abweichung mindestens 20% beträgt. Eine bessere Lösung konnten wir für Sie bei den letzten Abstimmungen hierzu leider nicht erreichen. Die Mehrheit der Gemeinderäte stimmte leider für eine Lösung, die v.a. der Verwaltung eine vereinfachte Abwicklung ermöglicht; eine Regelung nach dem Wirklichkeitsmaßstab war für uns nicht durchsetzbar.
Lassen Sie sich ggfs. an einem der vorgeschlagenen Informationstage von den Experten im Rathaus beraten. Ihr Fall wird individuell behandelt, nehmen Sie deshalb ggfs. Ihre Objektunterlagen mit.
An folgenden Tagen finden Beratungen statt:
Mo 24.10. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Di 25.10. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr
Do 27.10. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 20.00 Uhr
Fr 28.10. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Sa 29.10. von 09.00 bis 13.00 Uhr