Neues Rathaus soll über einen “Trick†als notwendig betrachtet werden
Auf einmal wissen Bürgermeister, Herr Radlmeier sowie ein Teil des Gemeinderates nicht mehr, welche Modalitäten (Zisternenregelung etc.) bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nach GAB (Gebietsabflussbeiwert) möglich sind bzw. besprochen wurden.
Modalitäten/Möglicheiten die vor Abstimmung -nach welcher Methode abgerechnet werden soll – angesprochen wurden mit dem Hinweis, “das können wir dann alles noch besprechen und klären†sind plötzlich lt. Aussage Hr. Strasser bei dieser Methode nicht möglich.
Gemeinderatssitzung am 19.7.2011
Es fehlten entschuldigt die Gemeinderäte Tremmel Alex, Tremmel Sigfried, Braun Lorenz
Wieder einmal zeigt sich , dass Aussagen, die von BGM Strasser getroffen werden, unbedingt schriftlich festzuhalten sind, denn scheinbar hat der BGM vergessen was er in der letzten Sitzung gesagt hat.
Zur Erinnerung:
Wie in unseren Berichten der letzten zwei Gemeinderatssitzungen bereits erwähnt, muss die
Gemeinde Tiefenbach (wie alle andere Kommunen auch) aufgrund eines allgemeinen Urteils des Bundesgerichtshofes die Abwassergebühren aufteilen in Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Grund dieser Aufteilung ist die gerechtere Gebührenverteilung nach Verursacherprinzip. Es ist keine Gebührenerhöhung sondern eine Umverteilung.
Um diese Aufteilung der Abwassergebühren vornehmen zu können gibt es verschiedene Varianten. Dem Gemeinderat wurden die Möglichkeiten der diversen Modelle in der Sitzung vom 31. Mai 2011 durch eine Vertreterin des Büros Hurzlmeier sowie Herrn Rohrmeier vorgestellt.
1)
Einteilung nach Gebietsabflussbeiwertkarte (GAB) (am wenigsten aufwendig für Gemeinde)
2)
Selbstauskunft der Bürger über angeschlossene Flächen (mittlerer Aufwand für Gemeinde)
3)
Feststellung der angeschlossenen Flächen durch Ingenieurbüro (hoher Aufwand für Gemeinde)
Nachdem man sich nun entschied, für die diversen Varianten ein Kostenangebot einzuholen wurden diese Angebote in der Sitzung vom 14. Juni 2011 dem Gemeinderat vorgelegt. Wie schon berichtet bekam das Büro Hurzlmeier aufgrund des günstigsten Angebotes den Zuschlag die Berechnungen vorzunehmen. Nun ging
es um die Auswahl der angewandten Methode. Nach diversen Fragen der Räte wurde unter anderem die Frage gestellt
„Wie Zisternen, Sickerschächte, Rasensteine, Bagatellgrenzen etc, in den Methoden berücksichtigt werden?“
Die Antwort des Bürgermeisters Strasser war „Das können wir dann alles das nächste Mal besprechen, da läuft uns nichts weg ….“
Der Gemeinderat entschied sich mit drei Gegenstimmen (Kapser/Haslauer/Weichselgartner) für die Methode , die für die Gemeinde am wenigsten Arbeit bedeutet, nämlich nach Einteilung Gebietsabflussbeiwertkarte = Wahrscheinlichkeitsmethode.
Das Neue Bürgerforum votierte für die Methode 2 Selbstauskunft = Wirklichkeitsprinzip
Sitzungsverlauf:
TOP 4 Gesplittete Abwassergebühr Regularien gesplittete Abwassergebühr
Es ging darum, gewisse Bagatellgrenzen festzulegen, wenn auf Antrag des Eigentümers nachgewiesen wird, dass die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche von der Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfliesst, um mind. ….. % oder um mind. (m²) von der nach Methode 1 ermittelten reduzierten Grundstücksfläche abweicht.
Von den Räten des Bürgerforums wurden 10 % Bagatellgrenze gewünscht. Das wäre, so Herr Radlmeier, nicht möglich, denn dann würde es sich nicht mehr um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab handeln sondern um einen Wirklichkeitsmaßstab. Daraufhin Oliver Kapser, „genau, darum haben wir auch nicht für diese Methode
gestimmt, da sie nicht gerecht ist.“
Kurzum, die restlichen Räte stimmten nach einigen belanglosen Floskeln (es machte den Eindruck, die meisten wüssten gar nicht genau um was es geht) für Bagatellgrenzen von 20 % und 400 m².
Jetzt kam die Frage nach Regelung der Einbeziehung Zisternen, Sickerschächten etc..
Bürgermeister Strasser gab zu verstehen, dass aufgrund der gewählten Methode nach Gebietsabflussbeiwertkarte (GAB) keine weiteren Regelungen ( Berücksichtigung von Zisternen, Sickerschächte … ) erfolgen.
Auf einmal ganz anders, als in der letzten Sitzung den Räten erzählt. Empörung bei den Räten des NBF und auch Georg Schmerbeck hatte einen kleinen Anflug von „das hatte ich aber das letzte Mal anders verstanden“. Allen anderen Räten war dies scheinbar schon klar, denn von denen kamen keine Nachfragen.
Auf eine Frage von Elfie Haslauer, „Wie Dächer deren Regenwasser auf der einen Seite in den Kanal eingeleitet werden und auf der anderen Seite die Entwässerung durch Zisterne oder Sickerschacht ohne Überlauf erfolgt“ – behandelt werden kam die Aussage von BGM Strasser. „Die müssen alle zahlen, wer angeschlossen ist der zahlt“ .
Anm. der Redaktion.
Das kann so nicht sein und ist meines Erachtens auch nicht „im Sinne des Erfinders“. Es gibt sehr wohl erweiterte Möglichkeiten die Satzungen auch nach Abrechnung GAB zu modifizieren etc.. Es ist nur eine Sache des Wollens der Gemeinde. Jede andere Abrechnungsart bzw. Modifizierung macht der Gemeinde mehr Arbeit, würde aber evtl. den ein oder anderen Bürger kostenmäßig entlasten. Schließlich sollte auch der Bürger, der
umweltbewusstes Handeln vorlebt dafür „belohnt“ und nicht „bestraft“ werden.
Herr Radlmeier sprach immer von rechtssicherer Mustersatz worauf Oliver Kapser sagte, dass man auch eine Mustersatzung abändern könnte.
Am. der Redaktion: Meiner Meinung nach wäre eine solche Satzung sowieso vom Bürger anfechtbar, denn wenn man sich den bayerischen kommunalen Prüfungsbericht 2001 zu diesem Thema anschaut, steht dort ganz klar :
…“Entscheidend ist bei allen Maßstabsvarianten, dass die zur Gebührenbemessung herangezogenen Flächen tatsächlich an die Niederschlagswasserentwässerung angeschlossen
sind.“
Diese Aussage alleine zeigt schon, dass – um zurück zu kommen auf die von Elfie Haslauer an BGM Strasser gestellte Frage der o.g. Dachentwässerung – seine Aussage „alle müssen zahlen“ meiner Meinung nach nicht haltbar sei.
Denn wenn eine Hälfte einer Dachfläche durch Zisterne oder Sickerschacht entwässert wird und keinen Überlauf hat, kann diese Fläche meiner Meinung nach nicht zur Berechnung herangezogen werden. Hier gibt es einige in der Gemeinde die – schon allein aus topographischen Gründen – auf diese Art und Weise Teile ihrer Dächer, Einfahrten entwässern.
Wenn die Gemeinde hier nicht einlenkt, könnte es zu einer Flut von Widersprüchen kommen.
Für die Gemeinde hätte das dann zur Folge, dass zu den sowieso schon festen Kosten der Berechnung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes nach GAB weitere Gebühren für jeden einzelnen Antrag in Höhe von 48,50 Euro dazukommen. Auch stellt sich dann evtl. die Frage, ob die Berechnungsgrundlagen noch zutreffend sind.
Womit wir bei der Forderung des NBF wären, nämlich nach dem tatsächlichen Anschluß an die Kanalisation mittels Selbstauskunft abzurechnen. Dazu kam es aber nicht. Ja, sogar einige Räte dachten darüber nach, dass einige Bürger evtl. nicht fähig wären den Antrag auszufüllen oder schlimmer noch evtl. falsche Angaben zu machen (nachzulesen in unserem Sitzungsbericht vom 14.06.2011).
Die Form der Selbstauskunft wird unter anderem auch in dem Bayer. kommunalen Prüfungsbericht 2001 als Möglichkeit erachtet.
„…. die gebührenpflichtigen bebauten und befestigten Flächen können aus Vereinfachungs- und Kostengründen auch durch eine Fragebogenaktion (Anm. Selbstauskunft / siehe Methode 2), bei der die Grundstückseigentümer Erklärungen über die maßgeblichen Flächen abgeben,
ermittelt werden. ..).
Ferner gäbe es wie – von Oliver Kapser angesprochen – erweiterte Satzungen, die z.B. Zisternen mit Überlauf, Rasengittersteine etc. mit Sonderfaktoren berücksichtigen. Doch dies ist der Gemeindeverwaltung alles zu viel Arbeit.
Auch die Äußerung des Gemeinderates Karl Stangl „…seiner Meinung nach ist dies eine Gebührenerhöhung…“ ist falsch und zeigt , wie wenig sich mit der Thematik auseinandergesetzt wurde.
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