Gemeinderatssitzung 31.05.2011
1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Einstimmige Genehmigung der Sitzungsniederschrift
2. Beratung und Aussprache über die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr durch ein Kommunalberatungsbüro
2.1 Beschlussfassung über die Einholung von Angeboten zur Einführung der
gesplitteten Abwassergebühr
2.2. Grundsatzbeschluß zur Einführung einer getrennten bzw. gesplitteten
Abwassergebühr
2.3. Behandlung der eingegangenen Widersprüche gegen die Kanalgebühren-
bescheide 2010 für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung (Einleitungs-
gebühren) der Gemeinde Tiefenbach
Aufgrund der zahlreichen Widersprüche zu den Abwasserbescheiden (ca. 40) und der Verweisung auf das Urteil Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 31.03.2003 durch ein Mitglied des NFB muss die Gemeinde gesplittete Abwassergebühren erheben. Dies wurde so auch einstimmig beschlossen.
Vor der Abstimmung erläuterten Fr. RA Freitag vom Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier und Hr. Rohrmeier (Ing.Büro) erläuterten die verschiedenen Arten der Erhebung.
Herr Rohrmeier leitete seinen Vortrag mit den Worten ein: „Das bisherige System ist das ungerechteste, das es gibt, denn das Einfamilienhaus hat den Supermarkt mit finanziert“. Jetzt soll ein System eingeführt werden, bei der nicht allein der Frischwasserbezug Grundlage für die Kanalgebühr ist, sondern eine in Schmutz- und Niederschlagswasser gesplittete Erhebung erfolgt, also auch die versiegelten Flächen mit einbezogen werden.
Gradmesser hierfür kann entweder der Wahrscheinlichkeitsmaßstab nach der Gebietsabflussbeiwertskarte oder der Wirklichkeitsmaßstab, orientiert an der Einzelfallbetrachtung sein.
Bei dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab erfolgt die Ermittlung der versiegelten Flächen (grob gesagt, alles, was nicht grün ist), in dem Gebiete aufgeteilt werden und aufgrund bestimmter Annahmen qm berechnet werden. Diese Methode ist, wie der Name schon sagt, nicht genau, Abweichungen um 20-25% sind zu tolerieren. Wer glaubt, dass seine Flächen falsch berechnet sind, ist anzuhören.
Diese Methode ist bei der Einführung kostengünstiger, ca. € 20,00 pro Haushalt und von der Gemeinde einfacher in der Handhabung, aber wegen der Ungenauigkeit und der Toleranzgrenzen ungerechter.
Die Einzelfallbetrachtung geht auf jedes Objekt tatsächlich ein. Entweder erhebt ein Ingenieurbüro die Daten oder die Bürger geben auf Grundlage eines Erhebungsbogens Selbstauskunft. Die Kosten betragen bei externer Erhebung € 45-48 pro Haushalt. Wie teuer die Selbstauskunftsvariante kommt, wurde leider offen gelassen.
Diese Methode ist, da nahe an der Wirklichkeit, die Gerechteste.
Im Laufe der Diskussion zeigte auch Bgm Strasser Einsicht dahingehend, dass sich die Gemeinde bei der Erhebung der Kanalgebühren in der Vergangenheit gesetzeswidrig verhalten hat und nunmehr aber der rechtmäßige Weg eingehalten werden soll.
Auf welche der Erhebungsmethoden abgestellt werden soll, wurde noch nicht entschieden. Zunächst werden Angebote für die Durchführung beider Varianten eingeholt (einstimmiger Beschluss).
Eingeführt werden die gesplitteten Gebühren ab 2012.
Den eingelegten Widersprüchen müsste eigentlich stattgegeben werden, weil die bisherigen Gebührenabrechnungen ohne wirksamen Maßstab in der zugrunde liegenden Satzung erlassen wurde. Die Widersprüche sollen aber ruhen, bis wirksames Satzungsrecht geschaffen ist, dann wird rückwirkend das Jahr 2010 neu berechnet.
3. Auftragsvergabe, Asphaltierungsarbeiten Baugebiet „Ast-Mohrfeld II“. Erschließungsanlage „Am Ziegelstadl“
Asphaltierung Mohrfeld: Auftrag über € 49.724 wird der Firma Farner übertragen.
Unterfelderweiterung: Feinschicht wird gleich mitgemacht (€ 2.20 + € 5.40 für
Kreisstrasse)
4. Zuschussantrag DJK-Ast zum Baum einer Tribünenüberdachung auf dem Sportplatzgelände in Ast.
Tribüne in Ast: Angebot Ganslmeier über € 25.733. Zustimmung zur Mitfinanzierung
der Gemeinde mit 12 ja und 2 nein Stimmen (Musahl und Beck)
5. Auftragsvergabe, Planungsarbeiten, Fortführung Gehweg Goldinger Strasse Tiefenbach.
Auftragsvergabe für Planungsmaßnahmen an Ing. Hanke (einstimmig)
6. Hausnummerierung, Bayerwaldstrasse/Am Hohen Bogen
Nummerierung wird vorgestellt und einstimmig angenommen
7. Verschiedenes
7.1.Ortsübliche Bekanntmachung öffentlicher Sitzungen; Veröffentlichung Bau-
ausschußsitzung Namen der Bewerber
Der Vorschlag von Bgm Strasser, künftig Bauvorhaben in der Zeitung mit Namen zu
veröffentlichen, wurde einstimmig angenommen.