Tiefenbach. Das Neue Bürgerforum beschäftigt sich seit geraumer Zeit intensiv mit dem Thema Abwassergebühren in der Gemeinde. Mit Jahresbeginn wurden diese Gebühren um 58 Prozent erhöht und das ist vielen Bürgern entschieden zu hoch. Das Bürgerforum meint dazu, dass die jetzige Gebührenumlage weder gerecht noch transparent ist.
Mehr als 40 rechtskräftige Widersprüche gingen gegen die massive Gebührenerhöhung bei der Gemeinde ein und deshalb muss jetzt gehandelt werden. In höchstrichterlichen Urteilen wird belegt, dass sogenannte gesplittete Abwassergebühren seit 2005 zwingend eingeführt werden müssen. Splittung heißt also, dass das Schmutzwasser und das eingeleitete Niederschlagswasser für jedes Grundstück getrennt berechnet werden. Mittlerweile wurde diesbezüglich ein Gemeinderatsbeschluss getroffen.
Die massive Erhöhung der Abwassergebühren resultiert aus dem Neubau der Kläranlage. Um diesen Finanzbrocken bewältigen zu können, werden die Haushalte kräftig zur Kasse gebeten. Der Gemeinderat hatte zwei Möglichkeiten, über das Abrechnungsverfahren zu entscheiden: wahlweise können die Baukosten in Einmalbeiträgen auf die Haushalte umgelegt (was besonders junge Familien sehr belastet hätte) oder über die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet werden. Man entschied sich für die letztere Variante. Doch das Neue Bürgerforum sah darin eine ungerechte Handlungsweise und forderte in Anträgen an die Gemeindeverwaltung, unterstützt durch einen Bürgerantrag, eine sozial verträglichere Lösung. Vor einem Jahr beantragten die Gemeinderäte des Neuen Bürgerforums, Oliver Kapser und Elfriede Haslauer eine Änderung in gesplittete Abwassergebühren. Mit einem Mehrheitsbeschluss wurden die Anträge des Bürgerforums abgelehnt. Die Geschäftsführung benutzte sogar hohe zu erwartende Kosten bei einer Umstellung als Argument.
Kanalgebühren ausschließlich nach dem Frischwasserbezug sind deshalb ungerecht, weil Kläranlagen nicht nur Schmutzwasser verarbeiten, sondern auch Oberflächen- und Niederschlagswasser. Diese Einleitung verursacht ebenfalls Kosten und ist je nach Dachfläche oder versiegelter Fläche unterschiedlich hoch. Der Gesetzgeber sagt, dass die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung nach dem tatsächlichen Trinkwasserverbrauch und die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der Dachfläche und den versiegelten Flächen mit Kanaleinleitung getrennt berechnet werden müssen. Dieser Maßstab ist leicht nachvollziehbar, folglich dürfte die Akzeptanz bei den Bürgern entsprechend hoch sein. Außerdem werden beim Frischwassermaßstab Familien mit Kindern extrem belastet, sie finanzieren sogar die Abwassereinleitung von großflächigen Gewerbe- und Geschäftsgebäuden, Parkplätzen usw. mit. Mit einer kinderfreundlichen Politik hat das allerdings nichts zu tun. In einer intensiven Recherche stieß ein Mitglied der internen Abwassergruppe des Bürgerforums auf Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts, die einen Berechnungsmaßstab allein nach dem Frischwasserverbrauch als unzulässig bezeichnen. Eine weitere Ungerechtigkeit sieht das Bürgerforum in der Nichtbeteiligung der unbebauten Grundstücke. Es kann also nicht sein, dass Besitzer ihre bebaubaren Grundstücke über Jahrzehnte liegen lassen und dafür sich dann auch noch die fälligen Gebühren von der Gemeinde stunden lassen.
Die Spaltung der Abwassergebühr bedeutet keine Erhöhung der Grundkosten, sondern bewirkt eine verursachergerechte Verteilung der Entsorgungskosten.
Die Widersprüche gegen den jüngsten Gebührenbescheid zeigten auch, dass sich die Bürger dieses Handeln nicht mehr gefallen lassen. Zwangsläufig führt also Hartnäckigkeit und Sinn für Gerechtigkeit jetzt in der Gemeinde Tiefenbach zu einer Berechnung nach dem Verursacherprinzip.
Foto: Norbert Haslauer