Bei der Sitzung am 14. Juni wurde das Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier damit beauftragt, den Anteil des Niederschlagswassers pauschal anzusetzen und nach dem so genannten Gebietsableitungsbeiwert (GAB) abzurechnen. Der Antrag der Gemeinderäte des Bürgerforums, einen Selbsterfassungsbogen zur detaillierten Erfassung der bebauten bzw. versiegelten Flächen einzusetzen, wurde abgelehnt.
Entschuldigt fehlten die Gemeinderäte Resi Musahl, Georg Schmerbeck jun., Alex Tremmel und Karl Stangl.
TOP 1 – Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Zwei Rückfragen von Elfi Haslauer und Kerstin Weichselgartner wurden von Bgm. Strasser und Geschäftsführer Radlmeier beantwortet; die Annahme des Protokolls wurde daraufhin einstimmig beschlossen
TOP 2 – Auftragsvergabe an ein Kommunalberatungsbüro zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Bgm. Strasser stellte die Angebote der Firmen Hurzlmeier und Wipfler vor und sprach sich noch vor Beginn der Aussprache gleich für das Pauschalwertverfahren aus. Diese Variante ist deutlich günstiger (ca. 19.000 EUR netto) als die exakte Datenaufnahme für jedes Grundstück (ca. 60.000 EUR netto). Es hat jedoch nicht dessen Genauigkeit und verursacht nachträgliche Kosten, wenn Grundstücksbesitzer aufgrund offensichtlicher Benachteiligung – über eine bestimmte Abweichung (z.B. 20%) von den tatsächlichen Gegebenheiten hinaus – eine Berichtigung veranlassen.
Es kam zu einer ausführlichen kontroversen Debatte über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen.
Oliver Kapser setzte sich in deren Verlauf für eine weitere Alternative ein, die ähnlich niedrige Kosten (ca. 16.000 EUR netto) verursachen würde, jedoch bei den Nacharbeiten etwas teurer kommen dürfte als Variante 1. Hier würde ein Selbsterfassungsbogen zum Einsatz kommen, wie er von immer mehr Gemeinden präferiert werde, führte Oliver Kapser mit Bezug auf zahlreiche Referenzberichte im Internet weiter aus. Dies würde durch die Genauigkeit der Datenaufnahme dem Anspruch nach Gerechtigkeit, Transparenz und Rechtssicherheit am besten gerecht werden.
Davon ließ sich der große Rest der Gemeinderäte jedoch nicht überzeugen. Maria Pirkl meinte zum Beispiel, dass die älteren Grundstücksbesitzern nicht fähig seien, einen Bogen auszufüllen. Bgm. Strasser meinte, dass sogar die Gemeinderäte nur zu 80% in der Lage seien den Bogen richtig auszufüllen. Und wie ist es dann erst mit dem Rest der Gemeindebürger? fragte er in die Runde. Karl Sumgruber glaubt zudem, dass sich viele Bürger – verärgert über die Gebührenerhöhung – zu bewussten Falschangaben hinreißen lassen würden.
Oliver Kapser entgegnete, dass es wohl nicht sein könne, unseren Bürgern zu unterstellen, sie wären zu alt, zu dumm und zu kriminell für den Einsatz eines Selbsterfassungsbogens. Außerdem komme es darauf an, den Bogen so einfach wie möglich zu machen. Beispiele seien genügend im Internet vorhanden, so Oliver Kapser weiter. Elfi Haslauer ergänzte, dass sich gerade unsere älteren Mitbürger doch von ihren Kindern helfen lassen könnten, so wie das bei Rentenbescheiden o.ä. auch gemacht werde.
Fritz Kukat konnte die ganze Diskussion „wegen ein paar Cent“ überhaupt nicht verstehen, was erneut Oliver Kapser auf den Plan rief, der von Einsparungen von über hundert Euro für eine vierköpfige Familie zu berichten wusste. Dies sei durch mehrere Referenz-Beispiele, die man im Internet nachlesen könne, belegbar.
Das alles konnte die Räte nicht von der Notwendigkeit eines Selbsterfassungsbogens (=genaues Verfahren) überzeugen. Bei 3 Gegenstimmen (Elfi Haslauer, Kerstin Weichselgartner, Oliver Kapser) wurde die Pauschalwertmethode (=Gebietsableitungsbeiwert) beschlossen.
Im zukünftigen Verlauf dieses Verfahrens wird sich – nach Aussage von Bgm. Strasser – der Gemeinderat noch mit weiteren satzungsrelevanten Faktoren beschäftigen müssen, z.B. wenn es um die Regelung für Regenwasserzisternen, die Abflussfaktoren verschiedener Materialien, die Beteiligung unbebauter Grundstücke usw. geht.
Man darf jetzt schon gespannt sein, mit wie vielen Korrekturanträgen die Gemeindeverwaltung zu tun haben wird. Insbesondere von Grundstücksbesitzern mit großen Flächen, die zunächst als versiegelt eingestuft werden und sich aber aufgrund der tatsächlichen Beschaffenheit als Versickerungsflächen herausstellen. Gerade von Landwirten dürften viele berechtigte Widersprüche bzw. Berichtigungsanträge kommen. Aber auch Grundstücksbesitzer, die heute schon aktiv etwas für die Rückhaltung von Regenwasser tun (Zisternen), kommen für eine nachträgliche Berichtigung in Frage. Die Kosten für diese Richtigstellungen belaufen sich – nach dem Angebot des Büros Hurzlmeier – auf 48,50 EUR netto pro Fall. Hier ist möglicherweise mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
TOP 3 – Abschluss/Verlängerung eines Straßenbeleuchtungswartungsvertrages mit der E.ON Bayern AG
Ohne Gegenstimme wurde der Abschluss eines Wartungsvertrags über 5 Jahre beschlossen. Die jährlichen Kosten für derzeit 529 Lampen im Gemeindegebiet belaufen sich auf rund 9.500 EUR.
TOP 4 – Bauleitplanung der Gemeinde Kumhausen; Bebauungsplan „Grammelkam-Nord“
Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Nachbargemeinde zur Kenntnis.
TOP 5 – Bauleitplanung der Stadt Landshut; Bebauungsplan „Östlich der Podewilsstraße – Nördlich der kleinen Isar“
Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Nachbargemeinde zur Kenntnis.
TOP 6 – Verschiedenes
Bgm. Strasser stellte die Initiative einiger Landkreispolitiker vor, die einen Pool zur Förderung der Hausärzte-Ausbildung einrichten wollen. Als rückzahlbare Anschubfinanzierung sollen die Gemeinden 0,50 EUR pro Einwohner beisteuern. Als Jahresbeitrag ist eine Abgabe von 0,10 EUR pro Einwohner vorgesehen. Obwohl Bgm. Strasser nicht ganz genau erklären konnte, wofür die Beträge im Einzelnen verwendet werden, befand der Gemeinderat das Projekt insgesamt als förderwürdig und beschloss die vorgenannten Zuwendungen.
Wie immer fand im Anschluss eine nichtöffentliche Sitzung statt.