Der besonderen Initiative eines unserer Mitglieder ist es zu verdanken, dass unser bürgernaher Einsatz für eine gerechtere Abrechnung der Kanalgebühren von Erfolg gekrönt sein dürfte. Herzlichen Dank dafür!
Wie wir heute erfahren haben, plant die Gemeinde bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine Berichtigung der Abrechnungspraxis. Es soll eine sogenannte „gesplittete Abrechnung“ (Aufteilung der Gebühren in echten Verbrauch und in Sickerwasser) eingeführt werden. So wie dies in vielen anderen Gemeinden bereits der Fall ist.
Um auf die Gemeinde den erforderlichen Handlungsdruck zu erzeugen, können wir nur jedem raten, Widerspruch gegen den aktuellen Gebührenbescheid einzulegen. Ein Muster können Sie hier downloaden: Widerspruch gegen Kanalgebührenbescheid 2010 (bearbeitbares Word-Dokument)
Der Widerspruch ist bis spätestens 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen. Aufgrund der Osterfeiertage muss der Widerspruch bis spätestens, Dienstag 26.4.2011, bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
Geben Sie diese Info auch in Ihrer Nachbarschaft und an weitere Gemeindebürger weiter!