Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.01.2011
Das Thema BOS-Funkmasten interessierte die Bürger. Hauptsächlich aus Mitter-/Unter- und Obergolding strömten sie in den Sitzungssaal der Gemeinde. Schließlich ging es um den Bau eines 60 Meter hohen Funkturms in der Nähe von Aign, praktisch direkt vor ihrer Haustüre – und in einer der schönsten und ursprünglichsten Naturlandschaften Tiefenbachs. Über 40 Zuhörer verfolgten also die Ausführungen der Experten, die Beiträge der anwesenden Gemeinderäte und die merkwürdigen Stellungsnahmen Bürgermeister Strassers.
Oliver Kapser und Elfriede Haslauer vom Neuen Bürgerforum kritisierten die Vorgehensweise bei der Fertigstellung und der Druckvergabe der gemeindlichen Bürgerbroschüre.
Entschuldigt fehlte Gemeinderätin Maria Pirkl.
TOP 1 – Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Zu Punkt 4 der Niederschrift vom 7.12.2010 (es ging um die Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos für Zweikirchen) führte Oliver Kapser an, dass nach seiner Meinung rein formal nur über den Zuschussantrag abgestimmt wurde und die Anschaffung erst zu einem späteren Punkt verhandelt wird.
Die Niederschrift wurde mit einer Gegenstimme von Oliver Kapser genehmigt.
TOP 2 – Informationen zur Standortsuche, BOS-Funkmast in der Gemeinde Tiefenbach
Um einen Einblick in das Projekt zu erhalten und Fragen zu beantworten, wurden Herr Forstmeier vom TÜV Rheinland und Herr Burkhart von einer ebenfalls am Projekt beteiligten Firma zur Gemeinderatssitzung eingeladen.
Herr Forstmeier gab folgende Informationen zum Thema ab:
Eckdaten zum (derzeit) bestehenden Analogfunk in Bayern:
- 6 parallele Funknetze
- 3.500 Funkanlagen
- über 30 Jahre im Einsatz
- störanfällig
- zu wenig Kanäle und Gruppen
- nicht abhörsicher
- keine Datenübertragung
- keine Weiterentwicklung
Verbesserungen mit (zukünftigen) BOS-Funkmasten:
- Reduzierung der Masten in Bayern auf 945 Funkanlagen möglich
- Netzaufbau bis 2012
- Inbetriebnahme 2013 (z.T. noch parallel mit Analogfunk)
- Notruf mit GPS
- sehr gute Verständigung
- abhörsicher
- Datenübertragung grundsätzlich möglich
- dynamische Gruppenbildung
Bei der rechtlichen Umsetzung müssen die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit unabhängiger Prüfung eingehalten werden.
Geheimhaltung und Sicherheit:
Elfriede Haslauer fragte an, warum niemand etwas erfahren durfte und das Projekt mehr als 10 Jahre geheim gehalten wurde, wenn weder gesundheitliche Risiken noch eine optische Störung der Landschaft gegeben sind. Herr Forstmeier erklärte, dass das Netz immer funktionieren und vor Sabotage geschützt werden müsse. Der Sicherheitsgedanke stand im Vordergrund.
Oliver Kapser bemerkte, dass das neue Funknetz bereits vor 10 bis 15 Jahren mit der damaligen Technik beschlossen wurde und fragte nach, ob es nicht heute eine bessere Technik geben würde, die weniger gesundheitsgefährdend sei. Herr Forstmeier teilte mit, dass das System ständig weiterentwickelt werde und wir das modernste Netz bekommen. Allerdings sei er kein Gerätespezialist.
Herr Forstmeier führte an, dass es um ordentliche Kommunikation gehe. Derzeitig müsse in Passau der (analoge) Funkkontakt eingestellt werden, wenn in Landshut ein Einsatz sei. Die neuen Systeme filtern Nebengeräusche heraus, so dass man selbst im Fußballstadion oder auf dem Oktoberfest einwandfrei verstanden werde.
Strahlung:
Als Grenzwerte wurden für Deutschland 27.500 mV/m (Milli-Volt pro Meter) festgelegt. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt der Grenzwert bei 3.000 mV/m! Warum der Wert in Deutschland neunmal so hoch sein muss, wurde z.T. damit erklärt, dass in der Schweiz jede Anlage für sich gemessen werde und in Deutschland alle Anlagen eines Standorts zusammen.
Auf einer Grafik wurde demonstriert, dass in einer größeren Stadt bei maximaler Nutzung mit einer Masthöhe von 30 Metern ein Wert von 450 mV/m in 10 m Entfernung erreicht wird. Danach sinkt der Wert auf ca. 150 mV/m ab.
Nach einer Anfrage von Bernhard Haider führte Herr Forstmeier aus, dass die Strahlung nur 3 % im Vergleich zur Handystrahlung betragen würde. Die Masten würden mit einer geringeren Leistung und nicht so hohen Kapazitäten bedient. Haider bemerkte, dass der Polizeifunk den ganzen Tag betrieben würde, Forstmeier teilte mit, dass die Leistungsregelung nach Bedarf fahren würde.
Wolfgang Beck führte an, dass bei einem 60 Meter hohem Masten der Ausschlag viel höher sein müsste und wollte wissen, wo die „Keule“ auf dem Boden auftrifft. Herr Forstmeier konnte keine Werte bei einem 60 Meter hohen Masten angeben, meinte aber, dass man die Strahlung im Prinzip vergessen kann. Entscheidend ist, dass die Strahlung insgesamt extrem niedrig und die Strahlung in ganz Deutschland gleich ist.(Hier stellt sich jedoch die Frage, ob beim Funkgerät überhaupt noch etwas ankommen kann, wenn die Strahlung so niedrig ist. Oder wird am Ende die Leistung hochgedreht und die Strahlenbelastung ist erheblich? Warum ist ein Grenzwert von 27.500 mV/m festgelegt worden, wenn nicht einmal 1.000 benötigt werden? Hiervon wird der Bürger allerdings nichts mitbekommen.
Standortfestlegung:
Eine Suchkreisausleuchtung wurde vom Ankerstandort aus vorgenommen. Die Vorgabe ist, dass 96 % der Fläche versorgt werden müssen.
Vorhandene Masten oder Grundstücke sollten dabei bevorzugt genutzt werden. Danach wurde ausgewählt, welche dieser Standorte funktechnisch und taktisch geeignet wären. Nur die Nr. 1 ist der beste Standort für den Suchkreis. Die Masten werden in Entfernungen von 6 – 8 km aufgestellt.
Auf Rückfrage von Wolfgang Beck, warum bei einer Sendeleistung von 25 km bei uns alle 6 – 8 km ein Mast aufgestellt werden muss, erläuterte Herr Forstmeier, dass diese 25 km ein theoretischer Wert seien. In einem Funksimulationsprogramm ergab sich ein Abstand von 6 – 8 km. Das Netz wird so geplant, dass der Mindeststandard erreicht wird. Die Polizei habe die Versorgungskategorie vorgegeben und diese müsse erfüllt werden.
Außerdem wollte Beck wissen, warum der Mast in der Weickmannshöhe nicht genutzt werden könne, da dieser höher als Aign liegt und der Mast selbst auch noch höher ist. Herr Forstmeier bemerkte, dass laut Bundesagentur bestimmte Bereiche nicht bebaut werden dürfen.
In der Region der Gemeinden Tiefenbach und Kumhausen wurden ursprünglich folgende Standorte ausgewählt:
- Tiefenbach-Kirche
- Kumhausen-Feuerwehrhaus
- Aign
Beim Standort Tiefenbach-Kirche wäre jedoch Kumhausen unterversorgt und beim Standort Kumhausen-Feuerwehrhaus wäre Tiefenbach unterversorgt. Deshalb kann es nur den Standort Aign geben.
Herr Forstmeier erklärte, dass die Kommunen dreimal (2008 + 2009 + 2009) angeschrieben wurden. Im Dezember 2009 ist ein Besichtigungstermin mit Bgm. Strasser erfolgt, bei dem die Vorschläge geprüft wurden. Der Prozess ist sehr langwierig. Mitte Oktober 2010 ist der Standort Aign festgelegt worden. Die Gemeinde wurde darüber noch nicht informiert. Ein Schreiben über die endgültige Festlegung erhält die Gemeinde nächste Woche.
Gemeinderat Beck fragte an, warum keine Stellungnahme nach der Vorauswahl im Gemeinderat erfolgt ist. Bgm. Strasser meinte, dass er ja bis dato gar nicht wusste, ob überhaupt ein Masten kommen und ob es sich nicht nur um Gerüchte handeln würde. Allerdings hätte ihm bereits beim Besichtigungstermin klar sein müssen, worum es geht und dass es kein Gerücht ist. Beim Besichtigungstermin im Dezember 2009 hat sich bereits herauskristallisiert, dass nur die Standorte Aign oder alternativ Tiefenbach-Kirche in Frage kommen.
Beck monierte bei Herrn Forstmeier, dass die Gemeinde nicht informiert worden sei und dass nun alles fest sei und eine Änderung nicht mehr möglich sei. Auch sei mit allen gesprochen worden, nur nicht mit den Betroffenen. Strasser redete sich immer wieder heraus, dass es ihm offiziell noch nicht mitgeteilt wurde.
Oliver Kapser meinte, dass keine Rede davon sein könne, dass die Gemeinde nicht informiert worden sei. Schließlich hat Bgm. Strasser in der letzten Gemeinderatssitzung zugegeben, dass vor einem halben Jahr eine Ortsbesichtigung durchgeführt wurde. Herr Forstmeier berichtigte kurzerhand und meinte, dass dieser Besichtigungstermin schon vor einem Jahr statt fand. Kapser bemängelte, dass Informationen an den Gemeinderat erfolgen hätten müssen! Da die Besichtigung bereits vor über 1 Jahr erfolgt ist, wäre genügend Zeit gewesen. Bgm. Strasser teilte mit, dass in der letzten GR-Sitzung die Einladung des TÜV Rheinland beschlossen wurde, um Informationen zu bekommen und Fragen beantworten zu können.
Standort Aign:
Der Mastneubau in Aign würde die optimale Versorgung des definierten Gebietes bei einem 60 m hohen Masten bieten. Es wäre ein ausreichender Abstand zu den nächsten Wohnbebauungen vorhanden. Die Errichtung des Mastes wäre mit wirtschaftlichem Aufwand möglich und planungsrechtlich zulässig. Es bestehen auch keine gesundheitliche Bedenken.
Auf Nachfrage von Karl Stangl und Karl Sumgruber, warum der Mast trotzdem 60 m hoch sein müsse, teilte Herr Forstmeier mit, dass die Simulation diese Mindesthöhe ergeben hätte. Die Masten würden grundsätzlich nur so hoch gebaut wie unbedingt notwendig, um Kosten einzusparen.
Der Standort Aign wurde laut Herrn Forstmeier von Anfang an favorisiert und ist zu 95 % sicher. Ein ähnlich geeigneter Alternativstandort ist nicht vorhanden. Die Verträge mit dem Grundstückseigentümer (Brunner) wurden bereits geschlossen. Der Mast füge sich in das Landschaftsbild ein, da es sich um einen schmalen Masten handle, der nicht (mit anderen Antennen) zugepflastert würde.
Elfriede Haslauer bemerkte, dass es sich um einen unberührten und schönen Standort handle und der Mast das Landschaftsbild sehr wohl stören würde. Diese Meinung wurde auch von den Besuchern vertreten, wie deren Reaktionen zu entnehmen war.
Außerdem stellte sich auf Nachfrage von Wolfgang Beck heraus, dass der Freistaat nicht an weiteren Nutzern interessiert ist. Herr Forstmeier teilte jedoch mit, dass der Grundstückseigentümer ein Mitspracherecht habe. Die Gemeinde könne darauf keinen Einfluss nehmen. Diese Möglichkeit würde nur bestehen, wenn der Grund der Gemeinde gehören würde.
Weitere Vorgehensweise:
Nächste Woche wird die Gemeinde über die Standortfestlegung Aign informiert. Danach wird nach dem ganz normalen und üblichen Verfahren ein Bauantrag gestellt, welcher der Gemeinde zur Zustimmung vorgelegt wird.
Auf Nachfrage von Karl Sumgruber, was passieren würde, falls die Gemeinde den Antrag ablehnen würde, erwiderte Herr Forstmeier, dass der Antrag dann der Regierung von Niederbayern zur Prüfung vorgelegt werde, gemäß Art. 73 BayBO – Bauaufsichtliche Zustimmung. Die Regierung von Niederbayern wird sich für den besten Standort entscheide, so sein Fazit.
Weitere Fragen von Gemeinderat Wolgang Beck als Bürgersprecher von Mitter-/ Untergolding:
Finanzierung
Wolfgang Beck fragte nach, ob die Gemeinde mit einer Kostenlawine rechnen müsse. Herr Forstmeier teilte mit, dass der Freistaat 80 % der Betriebskosten für die Kommunen übernimmt. Des Weiteren erhält die Gemeinde einmalig 5.000 Euro. Alle Kosten und Schäden, die mit der Straße zusammenhängen, trägt das Staatliche Bauamt in Landshut. Die Kosten für die mobilen Handgeräte und die stationären Geräte der Feuerwehren müssten jedoch von den Gemeinden übernommen werden, wie dies jetzt auch schon geregelt sei.
Betreiber ab 2024
Beck erkundigte sich, wer der Betreiber ab 2024 sei, wenn die jetzigen Verträge auslaufen. Hierzu konnte Herr Forstmeier keine Auskunft geben. Die Störungsüberwachung werde von Alcatel vorgenommen. Ob diese auch als Betreiber in Frage kommen, ist nicht bekannt.
Schutzstatus
Laut Herrn Forstmeier wurde alles geprüft und abgeklärt. Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben. Die vorgegebenen Grenzwerte werden eingehalten. Es erfolgen regelmäßig Standortkontrollen. Aus technischer Sicht wird auf einwandfreien Zustand geachtet.
Gesundheitliche Auswirkungen
Diese sind zu vernachlässigen, da die Strahlung nur sehr gering sei.
Anmerkung: Die Betreiber des Kernkraftwerkes in Ohu sagen, dass das Kernkraftwerk sicher und nicht gesundheitsgefährdend ist. Trotzdem treten im Umkreis gehäuft Krebsfälle v.a. auch bei Kindern auf. Fehlgeburten (in manchen Familien in Ohu bis zu 8 Stück) gehören schon fast zur Tagesordnung.
Kosten
1 Standort in der Größenordnung von Aign kostet – bei einer Laufzeit von 20 Jahren – ca. 200.000 Euro.
Abschaltung altes System
Georg Schmerbeck jun. wollte wissen, wie lange beide Systeme gleichzeitig laufen werden. Laut Herrn Forstmeier hängt dies vom Zeitpunkt der Umrüstung bei Polizei und Feuerwehr ab. Die genauen Zeiträume sind nicht bekannt.
Weitere Masten?
Tom Berger fragte nach, ob mit weiteren Masten zu rechnen sei. Herr Beck erwähnte den Praxistest in München. Dieser hat gezeigt, dass in Tunneln und Häusern derzeitig kein Funk möglich ist und eine kostenaufwendige Nachrüstung notwendig wird. Auch die Erfassung von Daten der Feuerwehrleute ist nicht möglich, da Deutschland nur eine „Light“-Version geordert hat. Laut Ausführung von Herrn Forstmeier wird derzeitig die Grundversorgung mit „hervorragender Sprachqualität“ geregelt, danach kommt die Nachbesserung, wo es notwendig ist. Die Alarmierungen werden voraussichtlich funktionieren, die Ortung aber auf alle Fälle.
TOP 3 – Bauleitplanung der Stadt Landshut
Beim ehemaligen Isar-Center in der Stadt Landshut sollen ein 2.500 qm großer Edeka-Markt sowie eine Tankstelle mit Waschanlage errichtet werden.
Dieser Punkt wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
TOP 4 – Meldung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes
Eine so genannte „Nullmeldung“ soll für die nächsten Jahre abgegeben werden. Eine Nachbesserung ist nächstes Jahr möglich.
TOP 5 – Antrag auf Errichtung eines Trinkwasserbrunnens
Die ehemalige Gärtnerei Graf wurde verkauft. Der neue Eigentümer möchte wissen, ob eine Wohnbebauung geplant ist. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Trinkwasserversorgung zu garantieren. Das Landratsamt kann eine Einzelgenehmigung nur dann erteilen, wenn ein Anschluss an das Gemeindenetz nicht möglich ist. Da nichts derartiges geplant ist, wurde die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens einstimmig genehmigt.
TOP 6 – Auftragsvergabe: Digitale Schließanlage Feuerwehrgerätehaus Ast
Das Programmierungsgerät und die Software kosten brutto 4.205,46 Euro. Für die Transponder fallen noch mal jeweils 15,00 Euro pro Stück extra an.
Die Installation soll nicht Hersteller Simon-Voss, sondern die Fa. Schmerbeck (Schreinerei) vornehmen, da diese auch nachher vor Ort ist. Der Einbau soll nach Aussage von der Fa. Schmerbeck kostenlos durchgeführt werden.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
TOP 7 – Ausscheiden des Herrn Thomas Berger aus dem Gemeinderat
Herr Berger wird zur Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers nach Dubai gehen. Er möchte diese berufliche Chance nutzen und teilte deshalb letzte Woche Bgm. Strasser sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit. Herr Strasser bedankte sich für die zwei Jahre Mitarbeit und überreichte ihm ein Geschenk. Nachrücken wird Kerstin Weichselgartner aus Ast. Sie nimmt damit den seit dem Ausscheiden von Tom Berger aus dem Bürgerforum verwaisten Platz ein.
Es wurde einstimmig zugestimmt, dass die Mitgliedschaft am 12.01.2011 endet.
TOP 8 – Verschiedenes
a) Baulücke Einfeldstraße in Ast
Die Baulücke in der Einfeldstraße in Ast soll geschlossen werden. Eine Vorplanung über Lage des Hauses und der Garage wurde vom Bauherrn vorgelegt.
Die Gemeinderäte beschlossen einstimmig, dass er weiter planen kann.
b) Neubürgerbrosche
Zu diesem Thema wurde heftig diskutiert. Bgm. Strasser zeigte sich über den von Oliver Kapser eingereichten Beanstandungskatalog enttäuscht, weil dadurch die Arbeit der Beteiligten nicht ausreichend gewürdigt werde. Kapser beschrieb die Broschüre praktisch als Kopie des Internetauftritts der Gemeinde, ihm fehlen wichtige Details wie Baulandausweisung, die Infrastruktur mit den Einkaufsmöglichkeiten, auch von einheimischen Produkten von z.B. Landwirten usw., im Übrigen sei die Mängelliste auf der Homepage des Bürgerforums einzusehen.
Elfriede Haslauer hält das Titelbild (von Tom Berger eingebracht) nicht für zeitgemäß. Es sieht aus wie aus einer „Raiffeisenbankwerbung“. Außerdem sieht sie das Urheberrecht verletzt, da sie ihre Fotos zwar zur Verfügung stellte, im Impressum aber nicht erwähnt sei. Lisa Stehle (Anmerkung: Bekannte von Tom Berger) jedoch schon. Diese habe aber kein einziges Bild geliefert, sondern nur Bilder aus dem Internet besorgt. Auch hier hätte die Quelle genannt werden müssen.
Außerdem sei vereinbart gewesen, dass jedes Mitglied des Ausschusses noch vor dem Druck einen farbigen Vorabzug erhalten sollte. Dies ist laut Bgm. Strasser aus Zeitmangel nicht mehr möglich gewesen. Und es wurde an die Mitglieder der Arbeitsgruppe ja eine schwarz/weiße Version verteilt, so Strasser. Auf diese hin hätte sich Elfi Haslauer ja auch schon melden können. Dabei vergaß er wohl, dass er mit der Lieferung des farbigen Vorabdrucks im Wort stand.
Auch Oliver Kapser monierte, dass die Broschüre vor dem Druck dem Gemeinderat vorgelegt hätte werden müssen – wie es bei der neuen Internetseite geschah.
Strasser legte daraufhin einen Gemeinderatsbeschluss vom April 2010 vor, in dem der Gemeinderat die Broschüre bereits genehmigt habe. Kapser widersprach, weil sich aus einem „Einverständnis mit dem Layout und dem grundsätzlichen Konzept“ (so der Beschluss) keine Absegnung der endgültigen Broschüre ableiten ließe.
Man darf sich schon fragen, weshalb dann 8 Monate (April bis Dezember) bis zur Auslieferung vergehen mussten, wenn die Broschüre inhaltlich und gestalterisch schon damals beschlossene Sache war.
Zu den Kosten: Lisa Stehle (Gestaltung der Broschüre) erhielt 400 Euro, die Druckerei Schmerbeck 2.279 Euro. Die Kosten der Verteilung waren nicht bekannt. Bgm. Strasser holte erst nach der Auftragsvergabe zwei weitere Druckerei-Angebote ein, zur nachträglichen „Legitimation“ der Vergabe an Schmerbeck. Beide waren günstiger als die Druckerei Schmerbeck. Er betonte, dass Betriebe unserer Gemeinde unterstützt werden müssen. Außerdem habe er innerhalb einer Größenordnung von 5.000 Euro einen eigenen Handlungsspielraum für Auftragsvergaben.
Komisch: Ansonsten muss immer das günstigste Angebot genommen werden! Aber offensichtlich werden Aufträge nach wie vor an die gleichen alten Spezln verteilt. Weshalb wohl war seinerzeit Georg Schmerbeck jun. überhaupt der Arbeitsgruppe beigetreten?
Laut Strasser soll in zwei Jahren eine neue Broschüre erstellt werden. Bernhard Haider ergänzte, dass über ortsansässige Firmen und/oder Einkaufsmöglichkeiten evtl. eine eigene Broschüre erstellt werden soll. Was wiederum Oliver Kapser monierte, weil der Gemeinderat darüber nicht informiert wurde. Schließlich sollte seiner Meinung nach eine Neu-Bürgerbroschüre erstellt werden, die den Neu-Bürgern und auch Interessenten von außen die Gemeinde schmackhaft machen soll.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung.