Da auch im letzten Gemeindebrief ein Hinweis auf die Einsparungsmöglichkeiten bei den Abwasserkosten fehlte, wollen wir an dieser Stelle einen kleinen Tipp geben.
Wer sich für seine Gartenwasserleitung eine geeichte Wasseruhr (Kosten ca. 50 Euro) fachgerecht einbauen lässt, der braucht keine Abwassergebühr für die entnommene Wassermenge entrichten. Voraussetzung dafür ist, dass er sich bei der Gemeindeverwaltung einen eigens dafür vorgesehenen Antrag abholt, diesen inkl. Daten der Wasseruhr ausfüllt und – eigenverantwortlich – einmal im Jahr (November) seinen Zählerstand mitteilt. Die abzurechnende Wassermenge wird dann um die Entnahme am Gartenwasserzähler reduziert.
Weitere Auskünfte erteilt gerne die Gemeindeverwaltung.
Einen Schönheitsfehler hat die ganze Sache aber:
Weil die Gesamtmenge des zur Gebührenabrechnung herangezogenen Abwassers in der Gemeinde sinkt, steigen die Kosten pro m³ Abwasser tendenziell an. Denn die anfallenden Betriebs- und Kalkulatorischen Kosten (z.B. AfA, Zinsen) der Kläranlage verteilen sich dann ja auf eine geringere Abwassermenge. Die Gemeinde kalkuliert derzeit mit 142.000 m³ Einleitungsmenge pro Jahr. Sollte diese nennenswert unterschritten werden, erhöht sich die Gebühr pro m³ nochmals. Alle, die keinen Gartenwasserzähler installiert haben, zahlen also mit. Alles klar 🙂 ?