Entschuldigt fehlten diesmal die Gemeinderätinnen Fuhr-Kraus und Pirkl sowie Gemeinderat Sondershaus.
Die Sitzung fand zum ersten Mal im Pfarrheim in Ast statt. Es war nur eine kleine Anzahl von Zuhörern zugegen.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde einstimmig genehmigt.
Bei den vorliegenden Bauanträgen und Anträgen auf Vorbescheiden wurde durchaus kontrovers diskutiert. Zum Tagesordnungspunkt 2 informierte Bürgermeisterin Gatz (ULTi) darüber, dass diesem Vorhaben bereits zugestimmt worden war. Auf Nachfrage von Joachim Westphal (CSU), weshalb der Punkt erneut entschieden werden müsse, erklärte die Bürgermeisterin, dass die Antragsteller aufgrund der städtebaulichen Einschätzung des Büros Komplan ihre Planung nochmals überdacht und angepasst haben. Das Vorhaben stelle sich nunmehr verträglicher dar, was mit der neuerlichen Entscheidung des Gemeinderats dokumentiert werden solle. Der Gemeinderat stimmte daraufhin der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans einstimmig zu.
Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von 2 Doppelhaushälften mit jeweils 2 Wohneinheiten wurde einstimmig abgelehnt. Besonders kritisch befand der Gemeinderat unter anderen die hohe Bodenversiegelungsfläche, die dichte Bebauung sowie die Planung von 8 Stellplätzen. Das Vorhaben füge sich somit nicht in die benachbarte Umgebung ein.
Die Planung eines Gartenpools (TOP 4) wurde zunächst sehr unterschiedlich innerhalb des Gemeinderats gesehen. Es fehlten u.a. Nachbar-Unterschriften, was einigen Räten Kopfschmerzen machte. Wiederum andere Räte, unter anderem Wolfgang Zehntner (ULTi) sowie Florian Simmet (CSU) meinten, dass das Baurecht keine Nachbarstreitigkeiten zu regeln habe. Man verständigte sich schlussendlich mit diesem Argument mehrheitlich darauf, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfüge, da bereits viele Gartenpools in den benachbarten Grundstücken existieren würden. Der Beschluss erfolgte 12:2.
Der Antrag unter TOP 6 auf die Änderung des Flächennutzungsplans für eine Photovoltaik-Anlage wurde auf Empfehlung des Planungsbüros Komplan zurückgestellt. Der Gemeinderat möchte erst im Rahmen einer Grundsatz-Entscheidung darüber befinden, wie er sich in Bezug auf solche Vorhaben zukünftig positionieren möchte.
Die haushaltsrechtliche Behandlung der überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2019 on TOP 7 wurde wegen zahlreicher offenen Fragen auf die nächste Sitzung vertagt.
Unter „Verschiedenes“ informierte Kämmerer Metz – auf Nachfrage von Joachim Westphal – darüber, dass es sich um einen Übertragungsfehler im Haushaltsplan bei der Position „Kreditaufnahme“ (Seite 238) handelt. Er stellte klar, dass in den nächsten Jahren keine Kreditaufnahmen geplant seien.
An die öffentliche Sitzung schloss sich danach der nichtöffentliche Teil an.