Bei der letzten Sitzung am 21. Juli wurde die Auftragsvergabe für die Planung des neuen Feuerwehrhauses in Zweikirchen behandelt. Bürgermeisterin Gatz beschrieb die bisherigen Schritte. In 2018 wurde eine Landkreis-weite Bedarfsabfrage bei den Gemeinde-Feuerwehren durchgeführt und dabei festgestellt, dass das Zweikirchener Feuerwehrhaus neu gebaut werden muss. Daran anschließend hatte sich die Gemeinde mit den Vergabe-Modalitäten beschäftigt. Siehe hierzu auch der Bericht über die Sitzung.
Interessant ist nun, dass im gefühlten „Hau-Ruck-Verfahren“ die Vergabe der Planung durchgezogen werden sollte. Zu entscheiden war zwischen den Firmen Delta ImmoTec und Bindhammer. Nachdem ja bereits in der vergangenen Legislaturperiode zwei Entscheidungs-Runden gedreht wurden, die aber wegen der jeweiligen Patt-Situationen kein Ergebnis erbrachten, wäre nach meinem Verständnis der Los-Entscheid anzuwenden gewesen.
Bürgermeisterin Gatz machte aus Ihrem Votum für die Fa. Delta ImmoTec keinen Hehl und gab anschließend die Diskussion frei. Sehr schnell war zu erkennen, dass es eine ziemlich enge Entscheidung werden könnte. Die Stimmen pro und contra für die jeweiligen Bewerber hielten sich nämlich die Waage.
Kurz vor der Abstimmung passierte dann aber der Fauxpas. Bürgermeisterin Gatz betonte noch, keine Zuschauermeinungen zuzulassen, weil sonst eine Rüge ins Haus stehen könnte. Just in diesem Moment meldete sich der im Zuschauerraum anwesende Kommandant Roland Talmon-Gros unaufgefordert zu Wort und versuchte aufzuklären. Dass dabei das Votum aus „funktionaler Sicht“ für die Firma Delta ImmoTec ausfiel, war aus meiner Sicht „spielentscheidend“. Delta Immotec „gewann“ 9:8 gegen Bindhammer bei der anschließenden Abstimmung der Gemeinderäte.
Die Situation ist nach meiner Meinung jedoch ziemlich eindeutig. Während ein Gemeinderatsgremium sich das Rederecht von anwesenden Zuhörern bzw. Beteiligten nicht in der Satzung festschreiben darf, kann dieses Rederecht sehr wohl im sogenannten „Einzelfall“ erteilt werden. Hierüber ist jedoch von den anwesenden Gemeinderäten die Zustimmung einzuholen. Es hätte also einen „Antrag zur Geschäftsordnung“ geben müssen, der mindestens mit Mehrheitsbeschluss das Rederecht hätte erteilen können.
Interessant wäre die Frage, ob dieser Beschluss einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde. Höchst unglücklich war die durchgeführte Abstimmung in jedem Fall.