Bei der letzten Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2015 fehlten entschuldigt Georg Schmerbeck, Ignaz Ganslmeier und Dr. Uli Viethen.
Vor der Beratung und Beschlussfassung zur Freiflächen-Photovoltaikanlage in Binsham wurde Wolfgang Beck als Beteiligter ausgeschlossen. Von den 5 Teilgebieten kann vorerst nur mit der Fläche SO5 begonnen werden. Hier ist die Renaturierung bereits abgeschlossen und das Gebiet wird aus der Obhut des Bergamts wieder entnommen. Die restlichen Gebiete sollen im Frühjahr und Herbst 2016 folgen. Trotzdem wurden bei der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und des Bebauungs- und Grünordnungsplanes gleich alle Teilgebiete beschlossen. Lediglich der Durchführungsplan konnte erst für die Fläche SO5 genehmigt werden.
Bei der Friedhofserweiterung in Ast kann die Gemeinde die 610 qm, auf denen früher der Hühnerstall stand, von der Kirche erwerben. Der Vertrag wurde allerdings noch nicht geschlossen. Ignaz Ganslmeier, der an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, hat extra eine E-Mail gesandt, dass er zwischen den Grabreihen keine Hecken haben möchte. Laut Martin Hörndl sollte auch auf die Bäume in der Mitte verzichtet werden, weil die Wurzeln bis in die Gräber wachsen könnten und auch die Fundamente beschädigt werden könnten.
Auf Nachfrage von Petra Fuhr-Kraus, ob man denn nicht nur einen Teil erweitern könnte und den Rest zu einem späteren Zeitpunkt, erklärte Lorenz Braun, dass man die Flächen herrichten würde, aber nur 2 oder 3 Fundamentreihen setzen würde. Darüber würde man noch abstimmen müssen, was aber nicht erfolgte. Die Kosten je Fundamentreihe betragen 4.000 Euro.
Obwohl bei der letzten Besprechung vereinbart wurde, auf die Treppe, die zum Basler-Hof (Klostermaier) führt, zu verzichten, ist diese nun wieder im Plan eingearbeitet. Unsere Gemeinderätin Elfi Haslauer hat darauf verwiesen und auch aufgezeigt, wie gefährlich dieser Weg sei. Da es sich laut Lorenz Braun nur um Steine handelt, die versetzt werden und deshalb kaum Kosten entstehen würden, wolle man die Treppe erhalten. Außerdem würden die 20 neu zu schaffenden Stellplätze nur für den normalen Kirchgang ausreichen, aber nicht z. B. für Beerdigungen, wo ganz Ast zugeparkt werde.
Im Endausbau sollen 3 Urnenstelen mit Platz für je 12 Urnen aufgestellt werden. Überlegt wurde, erstmals nur 1 Urnenstele anzuschaffen, um zu sehen, ob sie überhaupt angenommen werden. Allerdings sollten gleich alle 3 Fundamente geschaffen werden. Anstatt Stelen wollte Thomas Krämer lieber eine Urnenwand, damit die Toten auf die Kirche schauen könnten. Was von Lorenz Braun und dem restlichen Gemeinderat belustigt aufgenommen wurde, denn, wohin schaut eine Asche? Wolfgang Beck hätte sie lieber vor die Kirchenmauer platziert, was aber vom Denkmalschutz nicht genehmigt werden würde.
Oliver Kapser wies darauf hin, dass ursprünglich die Erweiterung auf der Fläche 3 erfolgen sollte und das Dreieck vorne frei bleiben sollte. Dies wäre der letzte Stand gewesen, davon wollte man aber im Gemeinderat nichts mehr wissen. Kerstin Weichselgartner erwähnte dazu, dass der Grund vorne nicht der Gemeinde gehörte und man nicht auf fremden Grund den Friedhof erweitern wollte.
Weiter wollte Oliver Kapser wissen, warum die geplante Ortsbegehung nicht gemacht wurde, da immer noch nicht klar sei, wie viele Gräber tatsächlich im bestehenden Friedhof noch frei wären. Außerdem erneuerte er seine Bedenken, denn die Gemeinde habe doch einen gemeindlichen Friedhof in Tiefenbach, auf dem noch über 180 Grabplätze frei wären. Er hält das Ganze mit über 300.000 Euro für überdimensioniert.
Kerstin Weichselgartner forderte nochmals auf, eine Statistik vorzulegen, wie viele Gräber in den letzten 10 Jahren aufgelöst bzw. neu belegt wurden. Außerdem habe sie bei der letzten Beerdigung gesehen, dass weit mehr als 8 Grabplätze vorhanden sein müssten. Zudem erwähnte sie, dass selbst Pfarrer Gabrüsch bei der Bürgerversammlung im Februar in Ast erwähnte, dass es eine Fehlplanung sei, weil der Trend ganz woanders hingehen würde. Es bestehe die Gefahr, dass die neuen Grabplätze belegt werden und der alte Friedhof immer mehr „Löcher“ bekommt. Ob das schön ist?
Die Wege sollen geklinkert werden. Darin war sich der Gemeinderat einig.
Zur B15 NEU wurde beschlossen, dass beide optionalen Trassenführungen, die durch die Gemeinde Tiefenbach führen, abgelehnt werden. Hier würde unsere Gemeinde zerschnitten werden.
Bei der Anschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Ast erfolgt eine Ausschreibung nach der Liste, die von den Feuerwehren erstellt wurde. Danach wird entschieden, welche Extras gestrichen werden sollen. Die Feuerwehr Tiefenbach hat 10.000 Euro zu Ihrem Mannschaftstransportwagen aus der Vereinskasse dazu bezahlt, berichtete erneut Martin Hobmeier. Dr. Joachim Westphal teilte mit, dass die Feuerwehr Ast 10.500 Euro aus ihrer Vereinskasse beisteuern wolle, was Lorenz Braun erst dann glauben möchte, wenn er es schriftlich habe.
Oliver Kapser führte noch an, dass es ihn immer wieder überrasche, wie oft wir uns über mögliche Übervorteilung in den Ortsteilen Ast und Tiefenbach unterhalten würden. Beispielhaft nannte er die beiden Sportvereine und die Feuerwehren. Er erinnerte an die Förderung von zwei Fahrzeug-Stellplätzen im Zusammenhang mit dem Neubau des Aster Feuerwehrhauses. Und nun sei man eben gezwungen auch das zweite Fahrzeug anzuschaffen, was Lorenz Braun ein zustimmendes Schmunzeln entlockte. Aber wenn es gebraucht würde, müsse man es halt anschaffen, meinte Oliver Kapser weiter.
In einem weiteren Punkt ging es um das Bauvorhaben Stojcevic am Ziegelstadel, bei dem vom Bebauungsplan abgewichen wurde. Die Wandhöhe wurde an der Südseite 7,38 m statt 6,50 m hoch gebaut. Die Baugrenze auf der Westseite wurde um 5,6 m² und die zulässige Auffüllhöhe wurde auf der Südseite um 1 m überschritten. Um den Status eines möglichen Schwarzbaus aus der Welt zu schaffen, sollen die Bauherren nochmals einen Tekturplan mit den Nachbarunterschriften vorlegen.
Hier zeigt sich das Problem eines Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Die Bauherren müssen sich hier voll und ganz auf den Planer verlassen können.
Beim Antrag auf Baugenehmigung/Nutzungsänderung von Wolfgang Beck soll der bestehende Mastschweinestall zu einem Zuchtsauenstall umgebaut werden. Den Antrag auf isolierte Abweichung kann die Gemeinde Tiefenbach nicht leisten. Hierfür ist das Landratsamt Landshut zuständig, da es um Veterinärschutz und Tierschutz geht. Die Gemeinde Tiefenbach hat über die Nutzungsänderung zu befinden. Es geht dabei nicht um die Größe der Gebäude, sondern um die Abluftanlage.
Oliver Kapser hatte ein paar Fragen und bat darum, diese direkt an Wolfgang Beck richten zu dürfen, da sie von der Gemeinde selbst vermutlich nicht beantwortet werden können. Der Gemeinderat stimmte dem Verfahren zu, so dass Wolfgang Beck die Fragen beantworten durfte. Laut Wolfgang Beck geht es um den Umbau, den die neue Nutztierhaltungsverordnung fordert. Hauptsächlich geht es um den Umbau, den die Bundesimmissionsschutzverordnung fordert. Mit dem Neubau des Mastschweinestalls wurde gefordert, dass der bestehende Stall (derzeitig Mastschweinestall) immissionsschutzrechtlich saniert wird. Das heißt, dass die Kamine jetzt 3 Meter über den First gehen müssen und dass die Abluftführung anders wird. Bisher waren ungefähr 700 Mastschweine im Stall und jetzt sollen ca. 160 Zuchtsauen dort untergebracht werden.
Des Weiteren wollte Oliver Kapser wie, wie das mit der Beleuchtung sei. Es seien eigentlich 3 % der Grundfläche an Fensterfläche gefordert. Dies werde gemäß vorliegendem Plan nicht eingehalten und deshalb müsse künstliches Licht eingesetzt werden. Laut Wolfgang Beck antwortete, dass der Stall aus Stahlbetonwänden bestehe. Deshalb könnten keine weiteren oder größeren Fenster eingebaut werden. Um auf die gleiche Lichtmenge zu kommen, ist eine Lichtanlage gefordert, die die 80 Lux am Auge erfüllt.
Außerdem hatte Oliver Kapser eine Frage zu einem Antrag Becks von Mitte 2013 an das Landratsamt über die Einleitung des Oberflächenwassers in den Goldinger Bach, welcher für dieses Gebäude, um das es in dem heutigen Antrag ginge, sowie der Hackschnitzelheizung (Bauantrag 2009) gestellt wurde. Laut Wolfgang Beck musste damals eine Regenrückhaltung mit 10 m³ Pufferung geschaffen werden. Oliver Kapser bemerkte aber, dass damals dieser Mastschweinestall – sowohl von Beck (als Antragssteller) als auch vom Ingenieurbüro Hanke (als Planverfasser) – als „Lagerhalle“ bezeichnet wurde, obwohl das Gebäude 1998 als Mastschweinestall beantragt und auch gebaut wurde. Wolfgang Beck gab zu, dass ihm da tatsächlich ein Fehler unterlaufen sei. Auf Nachfrage, ob das jetzt berichtigt werden würde, meinte Wolfgang Beck, dass es egal sei, ob das Oberflächenwasser von einem Mastschweinestall oder einer Lagerhalle kommen würde. Die Prüfung wäre durch Herrn Reiter vom Landratsamt Landshut erfolgt und die Genehmigung wäre erteilt worden. Oliver Kapser meinte, er stelle sich schon die Frage, was da dahinterstecken könnte, wenn man statt eines Mastschweinestalls eine Lagerhalle für die Genehmigung angibt. Dies Frage blieb unbeantwortet im Raum stehen. Aufgrund des Umbaus müsse jedenfalls kein erneutes Wasserrecht beantragt werden, ergänzte Beck.
Elfriede Haslauer konnte sich auch nicht vorstellen, dass bei der sonst so akribischen Genauigkeit von Wolfgang Beck aus Versehen statt eines Mastschweinestalls eine Lagerhalle angegeben wurde. Aber für Lorenz Braun macht es keinen Unterschied, ob das Niederschlagswasser von einem Stall, einer Halle oder einem Haus kommt.
Dennoch darf man sich weiterhin die Frage stellen, was zu diesem Missgeschick bei der damailigen Antragstellung geführt hat . . .
Ein weiterer unklarer Punkt war für Oliver Kapser, warum im Antrag vom August 2013 die Grundfläche mit 665 m² angegeben war und jetzt im Plan 702 m² angegeben sind. Laut Wolfgang Beck wäre dies einmal die Grundfläche mit Verladeplatz und einmal die reine Dachfläche. Es würde an den verschiedenen Berechnungsgrundlagen liegen.
Petra Fuhr-Kraus fragte dann noch nach, warum die Abluftkamine so hoch gebaut werden würden. Wolfgang Beck erklärte, dass damit die Abluft besser verdünnt werden würde und durch das Strömungsverhalten der Geruch über die Ortschaft hinaus getragen werden würde.
Letztendlich wurde die Nutzungsänderung mit 10 : 3 Stimmen bei einer persönlichen Beteiligung genehmigt. Oliver Kapser, Kerstin Weichselgartner und Elfriede Haslauer hätten sich gewünscht, dass bezüglich des Oberflächenwassers vor der Abstimmung eine Überprüfung/Nachfrage beim Landratsamt erfolgt und stimmten deshalb gegen den Antrag. Wolfgang Beck nimmt es bei anderen Bauanträgen, die er gerne verhindern möchte, mit dem Ableiten des Oberflächenwassers sehr genau, nur bei sich selbst offensichtlich nicht.
Bei der Festlegung der Erschließungseinheit (Abrechnungsgebiet) Ast-Bielerfeld-Erweiterung II wurde eine Abrechnung nach Ablöseverträgen beschlossen, was bedeutet, dass nach m² abgerechnet wird. Diese Art der Abrechnung wäre mit der Verbescheidung gleichzusetzen, erläuterte Geschäftsstellenleiter Radlmeier.
Im Mohrfeld soll ein Baugrundstück verkauft werden. Da vom jetzigen Besitzer der Gemeinde das Recht erteilt wurde, den Kanal durch das Grundstück zu legen, muss der Bebauungsplan dahingehend abgeändert werden, dass die Garage auf die westliche Seite verschoben werden muss. Ansonsten würde der Kanal unter der Garage verlaufen, was bei Reparaturarbeiten am Kanal zu Problemen führen würde. Außerdem wird die Grundstücksgrenze so verschoben, dass der Kanal beim jetzigen Besitzer (eins der drei nebeneinanderliegenden Grundstücke wird verkauft) bleibt.
Zum 01.09.2015 wird eine Doppelhaushälfte im Ortsteil Tiefenbach an das Landratsamt Landshut als Asylunterkunft für 11 Erwachsene und 2 Kleinkinder vermietet. Hierzu soll noch eine Bürgerversammlung stattfinden.
Oliver Kapser regte einmal mehr an, das Thema Straßenausbausatzung demnächst auf die Tagesordnung zu setzen. Es fand in der Vorwoche eine Aussprache darüber im Landtag statt. Er selbst wäre für eine Abschaffung der STRABS in Tiefenbach, da die derzeitige Regelung eine ungerechte Beteiligung für die Bürger sei. Außerdem hätten nur 30 % aller Gemeinden eine solche. Momentan würde selbst in der großen Politik über eine gerechtere Verteilung debattiert.
Elfriede Haslauer fragte nach, warum man bei der Anschaffung der Rasenberegnungsanlagen von der bisherigen 30 % Bezuschussung abweichen würde. Diese Praxis würde seit Jahren vollzogen und hätte sich bewährt. Aber nun würde man zu einer 100 % Bezuschussung übergehen, obwohl hier keine neue Abstimmung erfolgt sei. Für die Zukunft wäre dies schlecht, da bei neuen Anträgen auch wieder eine 100 % Bezuschussung gefordert werden könnte.
Kerstin Weichselgartner bemängelte die Unachtsamkeit der Autofahrer in den Siedlungen. Ihr sei aufgefallen, dass nicht nur im Mohrfeld, sondern auch in anderen Siedlungen die 30er Zone sowie das Rechts-vor-Links-Gebot missachtet werden würden. Wenn man vorschriftmäßig fährt, würde man angehupt oder mit der Lichthupe zum schnellen Fahren genötigt. Sie regte an, im Gemeindebrief die Bürger um die Einhaltung dieser Regelung zu bitten und eventuell auf der Straße weiße Balken, die darauf hinweisen, aufzumalen. Petra Fuhr-Kraus und Bürgermeisterin Gatz meinten, dass jeder Bürger für sich selbst verantwortlich sei und man ihm nicht vorschreiben könne, wie er zu fahren hat. Auch der Hinweis von Kerstin Weichselgartner, ob erst ein Kind zusammen gefahren werden müsse, bevor man etwas unternimmt, wurde nicht ernst genommen. Lieber werde zum tausendsten Mal darauf hingewiesen, die Hundekotbehälter zu benutzen.