Tagesordnung:
1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift | |||||
2 | Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes; Karin Fick; Neubau eines Gartenhäuschens auf der Fl.Nr. 1841 der Gemarkung Tiefenbach, Ortsteil Tiefenbach, Eichenstraße 6 | |||||
3 | Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Karin Fick; Neubau einer Lagerhalle auf der Fl.Nr. 1841 der Gemarkung Tiefenbach, Ortsteil Tiefenbach, Eichenstraße 6 | |||||
4 | Antrag auf Baugenehmigung; Karin und Dr. Norbert Kikovic; Neubau einer Tierarztpraxis mit Wohnung und Personalräume für das Bereitschaftspersonal der Tierarztpraxis auf der Fl.Nr. 1571/5 Gemarkung Tiefenbach, Ortsteil Tiefenbach, Siemensring 12 | |||||
5 | Antrag auf Baugenehmigung; Alois Dreier; Errichtung eines Garagengebäudes mit Dachgeschosswohnung auf der Fl.Nr. 18, Gemarkung Ast, Ortsteil Ast, Hochstr. 3 | |||||
6 | Verschiedenes |
In der gestrigen Sitzung wurde ein 4,60 x 5,25 m großes Gartenhäuschen nachträglich genehmigt. Es liegt außerhalb des erst im Jahr 2010 eigens für die Bauherren erweiterten Baufensters.
Bürgermeister Strasser konnte die Frage von unserem Gemeinderat Oliver Kapser nicht beantworten, ob das Gebäude vor oder erst nach der damaligen Bebauungsplanänderung errichtet wurde. Anzunehmen ist, dass die Errichtung danach erfolgte, denn ansonsten hätte das damals mit der Änderung beauftragte Planungsbüro das Baufenster bestimmt um das bestehende Gebäude herum geplant.
Jedenfalls hätten sich die Grundstücksnachbarn über den offensichtlichen Schwarzbau beschwert, weshalb jetzt eine nachträgliche gemeindliche Genehmigung des Baus erforderlich wurde.
Eine Ablehnung im Bauausschuss hätte die Entfernung des Gartenhäuschens zur Folge gehabt.
Nur die beiden Räte des Bürgerforums, Kerstin Weichselgartner und Oliver Kapser lehnten die nachträgliche Genehmigung des (ehemaligen) Schwarzbaus ab, die restlichen Bauausschussmitglieder inklusive Bürgermeister Strasser stimmten dafür, obwohl die normalerweise hierfür erforderliche Zustimmung der Grundstücksnachbarn fehlte.
Die ebenfalls gestern beantragte Errichtung einer Lagerhalle im gleichen Grundstück wurde einstimmig vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen, da sich das Gebäude innerhalb des oben bereits erwähnten Baufensters befindet. Eine Genehmigung war nicht erforderlich, weil das so genannte Freistellungsverfahren angewendet werden konnte.
Der bereits am 27.1.2014 beantragte und gegen die Stimmen von Oliver Kapser und Kerstin Weichselgartner mehrheitlich genehmigte Neubau einer Tierarztpraxis mit angegliedertem privaten Wohnhaus – im Gewerbegebiet Asper – war gestern erneut auf der Tagesordnung.
Der Kritikpunkt ist der übermäßig hohe privat genutzte Anteil des Gebäudes, der im ersten Wurf bei ca. 450 qm (!!!) lag. Die gewerblich genutzte Fläche lag bei ca. 400 qm. Oliver Kapser monierte eine unzulässige Schaffung von privatem Wohnraum auf Gewerbegrund, die in keinem Verhältnis zur gewerblichen Nutzung stehen würde. Zudem würden im Bauantrag Angaben und Raumplanungen (Zwinger) für die gewerblich betriebene Hunde- und Katzenzucht fehlen. Somit werde ein erforderliches Immissionsschutzgutachten umgangen.
In der gestrigen Sitzung wurde nunmehr eine Planänderung präsentiert. Im Wesentlichen wurden einige zuvor als privat gekennzeichnete Räume nunmehr zu gewerblichen Räumen umgewidmet. Bürgermeister Strasser berichtete von einem nachmittäglichen Telefonat mit der Juristin des Landratsamts, die wohl aufgrund der neuen Aufteilung 40/60 (privat/gewerblich) keine Bedenken mehr gegen den Bau habe.
Allerdings konnte Bürgermeister Strasser auf Nachfrage von Oliver Kapser keine Angaben zu den genauen privaten und gewerblichen qm-Aufteilungen machen. Diese konnten nicht vorgelegt werden.
Danach genehmigte der Bauausschuss – gegen die Stimmen von Oliver Kapser und Kerstin Weichselgartner – auf Basis der nicht nachprüfbaren Pauschalaussage aus dem Landratsamt das Bauvorhaben.
Für bedenklich halten wir nach wie vor, dass auf verhältnismäßig günstigen Gewerbegrund ein derart großzügig dimensioniertes privat genutztes Wohnhaus gebaut werden darf. Zudem ist die Frage nach der Einhaltung der Anforderungen an einen Zuchtbetrieb offen geblieben.
Dem Neubau einer Garage mit Dachgeschoßwohnung in Ast stimmte der Bauausschuss einstimmig zu; die Nachbarunterschriften lagen allesamt vor.