Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben ihren Antrag beim VG Regensburg auf Einstweilige Anordnung gegen die Zulassung des von Bürgermeister Strasser initiierten Ratsbegehrens für erledigt erklärt.
Durch ein Gerichtsverfahren wäre wohl die vom Gemeinderat beschlossene Abstimmung am 13.4.2014 gefährdet worden. Den Initiatoren ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich entscheiden zu lassen, ob sie ein neues Rathaus möchten oder nicht.
Wichtig ist vor allem, dass die unzulässige Begründung vom Stimmzettel entfernt werden musste, sagte Oliver Kapser als einer der drei Vertreter des Bürgerbegehrens. Damit sei die Hauptforderung erfüllt worden.
Das Landratsamt hatte der Gemeinde „dringend empfohlen“, diese höchst umstrittene Formulierung zu entfernen.
Lange genug hat Bürgermeister Strasser mit seiner Gemeinderatsmehrheit die „Bürger-Abstimmung° verhindert. Mehr als 1 Jahr ist seit der Abgabe der Unterschriftenliste gegen ein neues Rathaus vergangen. Seitdem wurden sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, um den Bürgerentscheid zu verhindern.
Erst per Gerichtsurteil im Januar haben die Initiatoren das Recht der Bürgerinnen und Bürger erreicht, selbst über ein neues Rathaus entscheiden zu dürfen.