Bericht von der Gemeinderatssitzung am 25.2.2014.
Wieder einmal kam es zu einer längeren Diskussion, als es um das altbekannte Streitthema „Bürgerentscheid“ ging.
Auf „dringende Empfehlung“ des Landratsamts wurden nunmehr mit Mehrheitsbeschluss die ursprünglich vorgesehenen Begründungen auf dem Stimmzettel für den Bürgerentscheid entfernt.
Es ist schon bewundernswert, mit welcher Regelmäßigkeit Bürgermeister Strasser seine mit dem Landratsamt „abgestimmten“ Vorhaben zurückzieht. Auch hier ein klarer Sieg der Rathausgegner, die schon bei der letzten Sitzung die formelle Zulässigkeit der Begründung angezweifelt hatten.
Gespannt darf man auch sein, ob der zweite formelle Streitpunkt – nämlich die Formulierung des aus mehreren Teilprojekten bestehenden Ratsbegehrens – einer juristischen Beurteilung Stand hält. Denn auch hierzu gibt es bzgl. des im Raum stehenden „Koppelungsverbots“ Klärungsbedarf. Das Verwaltungsgericht in Regensburg wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eine Entscheidung über die im Eilverfahren beantragte „Einstweilige Anordnung“ treffen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen ein neues Rathaus sind jedenfalls zuversichtlich, dass das von Bürgermeister Strasser initiierte Ratsbegehren, das einmal mehr nur der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger dienen sollte, vom VG Regensburg „kassiert“ wird.
Ein ausführlicher Bericht folgt.