In der letzten Gemeinderatssitzung am 28.1. stellte Bürgermeister Strasser das von ihm geplante Ratsbegehren vor.
Das ist also der nächste Winkelzug, um die Bürger endgültig zu verunsichern.
Zunächst einmal musste – auf Antrag von Martin Hobmeier (SPD) – zähneknirschend hingenommen werden, dass das Urteil zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sind Sie dagegen, dass ein neues Rathaus in Tiefenbach gebaut wird?“ an der Leinwand gezeigt und vorgelesen wurde.
Es war eindeutig, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens, die in der Sitzung vom 12.3.2013 von der Gemeinderatsmehrheit beschlossen wurde, rechtswidrig war. Die damalige Begründung, dass das Bürgerbegehren aus materiellen Gründen unzulässig sei, wurde mehr als eindeutig vom Verwaltungsgericht „kassiert“. Die zahlreichen Besucher der Sitzung konnten nur noch den Kopf schütteln, mit welchen (vom Gericht widerlegten) Argumenten Bgm. Strasser und seine Gemeinderatsmehrheit versucht hatten, das Bürgerbegehren zu verhindern.
Der Ablehnungsbeschluss vom 12.3.2013 musste also – diesmal einstimmig – vom Gemeinderat revidiert werden. Der Bürgerentscheid darf damit auch formell endlich durchgeführt werden. Als Termin wurde nach längerer Diskussion der 13.4.2014 beschlossen.
Doch nicht genug mit der bisherigen Verhinderungstaktik, die sich ja von der oben erwähnten Ablehnung am 12.3.2013 über die Nicht-Annahme des wohlwollenden Vergleichsangebots durch das Gericht (Dezember 2013), bis hin zu einem aberwitzigen Befangenheitsantrag gegen das Gericht (im Januar 2014, durch Bgm. Strasser) erstreckt hatte.
Nunmehr stellt Bgm. Strasser dem Bürgerbegehren ein so genanntes Ratsbegehren entgegen. Das ist de facto nichts anderes als ein Bürgerbegehren, das allerdings durch den Gemeinderat (ohne Bürgerbeteiligung) beschlossen wird und – im Vergleich zu einem Bürgerbehren – strengeren rechtlichen Kriterien unterworfen ist.
Von Oliver Kapser wurde zunächst moniert, dass der von der Gemeinde vorbereitete Stimmzettel erst am Tag der Gemeinderatsssitzung vorlag, um 11 Uhr. Eine Vorbereitung auf dieses entscheidende Thema sei so nicht möglich gewesen, was aber der üblichen Informationspolitik des Bürgermeisters entspreche. Schließlich habe er fast ein Jahr Zeit gehabt, den Text eines Ratsbegehrens auszuarbeiten, aber man mache wieder alles auf den letzten Drücker.
Bgm. Strasser bestätigte auf Nachfrage, dass der Stimmzettel für die nun geplanten 2 Bürgerentscheide (1x Bürgerbegehren und 1x Ratsbegehren) zusammen mit dem Landratsamt ausgearbeitet wurde.
Der Stimmzettel wurde heftig von Martin Hobmeier (SPD) sowie von den Gemeinderäten des Bürgerforums kritisiert. Es würde durch die missverständliche Fragestellung und Begründung der Eindruck erweckt, dass die Gegener eines Rathaus-Neubaus auch gegen die Umsetzung eines Ortsmitte-Konzepts wären, was eindeutig nicht der Realität entspricht.
Auch die Formulierung der Stichfrage missfiel Oliver Kapser, der dadurch eine bewusste Irreführung in den Raum stellte.
Dennoch wurde nach längerer kontroverser Diskussion der Stimmzettel – mit Mehrheit 9:6 – verabschiedet, wie nicht anders zu erwarten war.
Anmerkung:
Wir sind gerade dabei, uns über die Rechtmäßigkeit des Stimmzettels zu informieren. Nach ersten Gesprächen mit verschiedenen Verwaltungsrechtlern dürften wohl mehrere Formfehler enthalten sein, die gegen die Zulässigkeit des Ratsbegehrens sprechen. Näheres in Kürze.
Weitere Berichte folgen.