Hier finden Sie den Schriftwechsel von Bürgermeister Strasser mit dem Verwaltungsgericht, in dem er seinen Befangenheitsantrag formuliert.
Schnell wird klar, dass dieser Antrag sachlich völlig unbegründet und damit aussichtslos war. Interessant zu lesen sind die Dokumente dennoch. Es fällt beispielsweise auf, dass das Schreiben alleine von Bürgermeister Strasser auf dem Briefbogen der Gemeinde unterzeichnet wurde; ein Rechtsanwaltschreiben liegt nicht vor.
Unseres Erachtens sollte mit dem Antrag das Verfahren lediglich verzögert werden, um den bereits festgesetzten Urteilstermin (15. Januar) zu verhindern.
Zwischenzeitlich zog Strasser den Befangenheitsantrag – diesmal vom Rechtsanwalt unterzeichnet – zurück.