140115 Urteil Zulassung Bürgerbegehren
Gerechtigkeit siegt doch!
Am 15. Januar 2014 hat das Verwaltungsgericht Regensburg – nunmehr per Urteil – entschieden, dass der beantragte Bürgerentscheid „Sind Sie dagegen, dass in Tiefenbach ein neues Rathaus gebaut wird?“ durchgeführt werden muss.
Die mehrheitliche Entscheidung des Gemeinderats vom 16.3.2013, das Bürgerbegehren aus „materiellen Gründen“ abzulehnen, ist damit auf eindrucksvolle Weise vom VG einkassiert worden.
Damit ist klar, dass der Bürger endlich das Wort hat. Ein Bürgerentscheid ist auf kommunaler Ebene die höchstmögliche demokratische Abstimmung. Das Ergebnis ist dann für einen Gemeinderat bindend.
Noch im Dezember hatte die Mehrheit des Gemeinderats den vom Gericht vorgeschlagenen und von den Prozessparteien angenommenen (widerruflichen) Prozessvergleich abgelehnt. Gemeinderat Lorenz Braun von der WGT (Wählergemeinschaft Tiefenbach) sprach seinerzeit von einer „Wischiwaschi“-Lösung. Bernhard Haider (FDP) meinte gar: „Was sind denn das für Richter…?“.
Für die Annahme des Vergleichs stimmten damals Oliver Kapser, Elfi Haslauer, Kerstin Weichselgartner (alle Bürgerforum) sowie Martin Hobmeier (SPD) und Karl Stangl (WGT).
Der Rest folgte dem Votum von Bürgermeister Georg Strasser, der bei Gericht noch den Vergleich annahm, in der Gemeinderatssitzung aber einmal mehr wortbrüchig wurde und gegen den Vergleich stimmte.
Interessant ist auch, dass Bürgermeister Strasser einen Befangenheitsantrag gegen die verhandelnde Kammer des VG Regensburg stellte. Er fühlte sich wohl durch die Nachfrage des Gerichts bedrängt. Dieses wollte nur wissen, ob die Pressemitteilung des Landshuter Wochenblatts vom 11.12.2013 richtig sei. Das Wochenblatt hatte berichtet, dass der Vergleich vom Gemeinderat abgelehnt wurde.
Vielmehr ist zu vermuten, dass Bürgermeister Strasser mit dem Antrag das Verfahren verzögern wollte, da ja eine Urteilsverkündung zum 15.1.2014 bereits vom Gericht terminiert wurde.
Strasser nahm den aussichtslosen Befangenheitsantrag zwischenzeitlich zurück.
Gegen das Urteil kann der Gemeinderat innerhalb der üblichen Frist nun Berufung einlegen. Der Abschluss des Gerichtsverfahrens könnte dadurch weiter verzögert werden. Man darf gespannt sein, ob es die bisherige Mehrheit nun auf die Spitze treiben wird.
Wird keine Berufung eingelegt, muss der Bürgerentscheid spätestens innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind dafür, den Bürgerentscheid so schnell wie möglich durchzuführen, also noch vor den am 16.3. statt findenden Kommunalwahlen.
Die Gemeinderäte des Bürgerforums Oliver Kapser, Elfi Haslauer, Kerstin Weichselgartner und Martin Hobmeier von der SPD haben deshalb noch am 16.1. eine außerordentliche Gemeinderatssitzung bei Bürgermeister Strasser beantragt, die gemäß Statuten der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen statt finden muss.