Bericht von der Gemeinderatssitzung am 10.12.2013
Entschuldigt gefehlt hat Simon Dax. Lorenz Braun und Wolfgang Beck kamen verspätet zum TOP 2.
Letzte Sitzungsniederschrift:
Martin Hobmeier wollte seine Aussage zur Notwendigkeit einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrhaus Tiefenbach und die dazu widersprüchliche Aussage von Herrn Sumgruber ins Protokoll aufgenommen haben. Dies wurde von Bgm. Strasser abgelehnt. Ansonsten wurde die Niederschrift mit zwei Gegenstimmen genehmigt.
Glasfaserausbau der Gemeinde Tiefenbach:
Herr Kolbinger von der Fa. Corwese hat die Fakten zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Tiefenbach vorgetragen. Es würden Kosten in Höhe von ca. 4.000 € pro Haus entstehen. Er rechnet mit einem Zuschuss von 50 % aus dem Förderprogramm, das auf max. 500.000 € begrenzt ist. Notwendig ist der Ausbau, da viele kleinere Ortschaften derzeitig gar nicht oder nur sehr schlecht mit Internet versorgt sind.
Für den Ausbau müssen neue Verteilerkästen gebaut werden. Hierfür sind im Umkreis des neuen Verteilerkastens mindestens 1 Gewerbetreibender notwendig, der 100 Mbit benötigt, sowie 4 Gewerbetreibende, die mind. 50 Mbit benötigen. Folgende Möglichkeiten wurden vorgetragen:
Von Schloßberg nach Obergolding 36.000 €
Von Kumhausen nach Mitter-/Untergolding 31.000 €
Von Hachelstuhl nach Zweikirchen 40.000 €
Von Ast nach Gütersdorf, Gleißenbach, Badhaus Ast 34.000 €
Allerdings hätten bei dieser Lösung Binsham nur 2-6 Mbit Download, Gleißenbach 6-16 Mbit Download und Badhaus Ast 0,4-2 Mbit Download.
Kerstin Weichselgartner machte den Vorschlag, auch Badhaus Ast besser anzubinden, da dort selbst die Möglichkeit über Satellit nur sehr schlecht funktioniert. Da zukünftig die Schulkinder immer öfter das Internet für die Hausaufgaben benötigen, sollte hier eine bessere Anbindung favorisiert werden.
Herr Kolbinger meinte, dass mit einem zusätzlichen Verteilerkasten in der Mitte von Gleißenbach Kosten in Höhe von 30.000 € entstehen würden, wobei davon noch 50 % bezuschusst werden würden. Die Telekom würde momentan den Ausbau des Glasfasernetzes wieder stärker betreiben und er sieht gute Chancen, dass dieser Ausbau durchgeführt werden würde.
Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, zu den oben genannten Verteilerkästen auch Gleißenbach mit aufzunehmen, da die Kosten für die Gemeinde sehr gering wären und die Möglichkeit so schnell auf einen Ausbau nicht mehr gegeben sein wird. Die Gesamtkosten würden ca. 171.000 € betragen. Der Ausbau dauert ca. 42 Wochen.
Bürgerbegehren Rathaus:
Bgm. Strasser teilt mit, dass am 20. November 2013 die Gerichtsverhandlung über die Zulassung des Bürgerbegehrens Rathaus war und das Gericht erkennen ließ, dass es der Argumentation der Gemeinde und des Landratsamts nicht folgen wird, weshalb der Gemeinde ein Prozessvergleich nahegelegt wird. Bgm. Strasser liest den Prozessvergleich bezüglich des Bürgerbegehrens vor:
1. Die Beklagte lässt unter Aufhebung des Bescheids vom 14. März 2013 das Bürgerbegehren „Sind Sie dagegen, dass ein neues Rathaus in Tiefenbach gebaut wird?“ zu.
2. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens wird in das Ermessen des Gerichts gestellt.
3. Dieser Vergleich ist für die Gemeinde widerruflich. Ein Widerruf der Gemeinde muss schriftlich spätestens am 20. Dezember 2013 beim Gericht eingegangen sein.
Es gibt zwei Möglichkeiten: dem Vergleich zuzustimmen oder sollten wir ablehnen, fällt das Gericht ein Urteil.
Sollten wir zustimmen, muss innerhalb drei Monaten der Bürgerentscheid stattfinden. Bei Gericht hatten wir noch die Aussicht, dass man es eventuell mit der Kommunalwahl zusammenlegen könnte. Laut Aussage des Staatsministeriums ist eine Zusammenlegung mit der Kommunalwahl definitiv ausgeschlossen. Die nächste Wahl, die anstehen würde, wäre die Europawahl. Mit Zustimmung der Initiatoren wäre dies möglich gewesen.
Würden wir als Gemeinderat ablehnen, fällt das Gericht ein Urteil und dann würde innerhalb von drei Monaten die Wahl stattfinden.
Karl Sumgruber stellte daraufhin fest, dass das Bürgerbegehren, sollten die Gemeinderäte zustimmen, noch vor der Kommunalwahl stattfinden müsste.
Martin Hobmeier berichtete, dass die Aussage des Gerichts sehr deutlich gewesen wäre. Als Termin würde er jetzt nicht den Sonntag vor der Kommunalwahl sehen, sondern Mitte Februar 2014. Außerdem würden zusätzliche Kosten entstehen, wenn das Gericht ein Urteil fällen müsste.
Lorenz Braun versteht die Begründung des Richters nicht. Dass eine Gemeinde, die Geld hat, es sich leisten kann, die Architekten zu entschädigen, und eine Gemeinde, die kein Geld hat, es sich nicht leisten kann. Er sei dafür, dass der Gemeinderat den Vergleich ablehnen soll und der Richter ein Urteil spricht. Dann hätten wir Rechtssicherheit. Den Vergleich hält er für „Wischwaschi“.
Martin Hobmeier berichtet, dass der Richter mitgeteilt hat, dass bei einem Verfahren vor ca. 2 Jahren, obwohl mit dem Bau des Rathauses bereits begonnen wurde und die Gemeinde finanziell schlecht gestellt war, das Bürgerbegehren zugelassen wurde. Man hat also Angst, hat den Bürger entscheiden zu lassen. Das Gericht hat den Vergleich vorgeschlagen. Bgm. Strasser ist mit seinem Anwalt und Herrn Radlmeier rausgegangen, um sich zu beraten. Daraufhin hat Strasser in seiner Eigenschaft als Bürgermeister zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats. Man versuche nun, mit dem Termin über den Wahltermin hinauszukommen. Das ist nach unserer Ansicht reine Verzögerungstaktik.
Oliver Kapser führte auf, dass allen, die vor Gericht dabei waren, nach drei Minuten klar war, wo das Gericht hintendiert. Das Gericht hat der Gemeinde die Hand gereicht, weil das Urteil gegen sie ausfallen wird. Es sei ein undemokratisches Verhalten, dem Vergleich nicht zuzustimmen. Jeder hat gesagt, wir stellen uns dem Votum der Bürger. Dann sollten wir das jetzt auch zulassen. Was hier abgeht, ist taktisches Geplänkel. Nachdem Oliver Kapser auf die Ausführungen in der Niederschrift verwies, wurde diese von Herrn Radlmeier vorgelesen.
Erstaunlich ist, dass man – wie auch beim Abwasser – immer erst klagen muss, um Daten zu erhalten. Aus den Unterlagen ging hervor, dass das Rathaus nicht – wie immer von Bgm. Strasser behauptet wird – 2,5 Mio. Euro kosten wird, sondern mindestens 5,3 Mio. Euro. Bei diesen Kosten seien noch nicht einmal der Tiefgaragenbau dabei bzw. die Außenanlagen. Auch Kostensteigerungen, die bei öffentlichen Bauten immer dazu kommen, und die Inneneinrichtung seien noch nicht berücksichtigt. Um diese Kosten auch den anderen Gemeinderatsmitgliedern zu veranschaulichen, teilte Oliver Kapser an jeden Gemeinderat eine Kopie der Kostenzusammenstellung, die auch in die Gerichtsakten aufgenommen wurde, aus. Er wundert sich, warum diese wichtigen Daten dem Gemeinderat vorenthalten werden und man diese auch auf Nachfrage nicht erhält.
Anschließend verweist Oliver Kapser noch auf die Broschüre der Gemeinde Tiefenbach, in der steht:
„Umso erstaunlicher ist es, dass Herr Gemeinderat Oliver Kapser als Hauptinitiator des Bürgerbegehrens fungiert, wohl wissentlich, dass bereits Auftragsvergaben im Gemeinderat beschlossen wurden, bei denen Herr Kapser teilweise selbst mitgewirkt hat.
Bedauerlicherweise wurde eine mögliche Vorberatung hinsichtlich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von Seiten der Initiatoren weder im Rathaus noch im Landratsamt in Anspruch genommen!“
Dies habe das Gericht nun geklärt. Weiterhin hielt er allen anderen Gemeinderäten ihr Schreiben, das als Postwurfsendung an alle Bürger verteilt wurde, vor. Dort steht u.a.:
„Leider haben es die Initiatoren versäumt, vor der Durchführung des Bürgerbegehrens eingehend die gesetzlichen, formellen und materiellen Grundlagen zu prüfen.“
Oliver Kapser erwarte für beides keine Entschuldigung, aber eine gewisse „seelische Brotzeit“ sei ihm das Ganze schon.
Bgm. Strasser teilte mit, dass wenn Oliver Kapser eine Entscheidung möchte, dies gemacht würde, aber richtig, damit man Rechtssicherheit habe, woraufhin Oliver Kapser sagte, dass das ja klar gewesen sei. Das sei am Bürger vorbei, so wie Strasser Demokratie verstehe.
Wolfgang Beck (war beim Gerichtstermin vor Ort) erörterte, dass er über die Ausführungen des Richters sehr verwundert gewesen sei, dass aber sehr schnell klar war, wie das Urteil ausfallen würde. Er appeliere trotzdem dafür, dass es ab dem 16.03.2014 einen neuen Gemeinderat gäbe und man den Termin für den Bürgerentscheid nicht noch vor der Kommunalwahl „hineinbatzen“ sollte. Der Wahlkampf und die Kommunalwahl sollen unbelastet durchgeführt werden, worauf Martin Hobmeier zu bedenken gab, dass es ja genau dadurch zu einer Wahl „Rathaus ja oder nein“ käme.
Bgm. Strasser redete sich daraufhin auf die Stellungnahme des Landratsamtes heraus, was Elfriede Haslauer noch ironisch mit der Stellungnahme des Gemeindetags vervollständigte. Elfriede Haslauer meinte, vielleicht würde der Bürger mit Freuden hingehen, dass er abstimmen dürfe.
Bernhard Haider ist auf einmal der Meinung, dass es wichtigere Themen als das neue Rathaus gäbe. Er würde sich lieber mit dem Bau der Wohnungen und des Ärztehauses beschäftigen, da diese dringend gebraucht würden. Dies würde für ihn im Vordergrund stehen und wäre 1000-mal wichtiger als das „gschissene“ Rathaus und Wirtshaus.
Martin Hobmeier führte noch an, dass das Gericht festgestellt habe, dass das Landratsamt nur von ca. 40.000 € entstandenen Kosten ausgehe. In der Gemeinderatssitzung habe Bgm. Strasser auf seine Frage, um welche Kosten es sich handeln würde, mit 176.000 € geantwortet. Der Bürgerentscheid sollte damals verhindert werden und auch jetzt wolle man ihn wieder verhindern.
Bgm. Strasser wollte wissen, wie man auf die Idee kommt, dass wenn man einen Vergleich ablehnen und ein Urteil kommen würde, dass das etwas mit Verzögerung zu tun hat.
Maria Pirkl fragte nach, warum die Betreiber Angst hätten, dass der Bürgerentscheid verzögert wird. Oliver Kapser antwortete darauf, dass man den Entscheid längst hätte haben können und dass es eine gesetzliche Vorgabe sei, dass der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten abgehalten werden muss. Der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht und dann wird die Zeit auch ausreichen, um die Wahl vorzubereiten.
Wolfgang Beck meinte, dass „Kapser und Co.“ es immer so hinstellen würden, als wolle man den Bürgerentscheid über die drei Monate hinauszögern. Dies wäre allerdings möglich, wenn die Gemeinde gegen das Urteil in Revision gehen würde. Dadurch könnte der Bürgerentscheid um weitere 1 ½ Jahre verzögert werden, erklärte Kapser. Wolfgang Beck fragte daraufhin, ob die Gegner des Rathauses es dann noch weiter verzögern wollen, woraufhin der Zuschauerraum und die Gegner des Rathauses in schallendes Gelächter ausbrachen.
Bei der namentlichen Abstimmung stimmten für die Zustimmung des Prozessvergleichs:
Oliver Kapser, Elfriede Haslauer, Kerstin Weichselgartner, Karl Stangl und Martin Hobmeier
Für die Ablehnung des Prozessvergleichs stimmten:
Bürgermeister Strasser (obwohl er vor Gericht seine Zustimmung gab!!! Also ein weiterer Wortbruch!!!), Siegfried Tremmel, Georg Schmerbeck, Maria Pirkl, Lorenz Braun, Theresia Musahl, Wolfgang Beck, Fritz Kukat, Alex Tremmel, Karl Sumgruber und Bernhard Haider