Mangelhaft war aus unserer Sicht der Tagesordnungspunkt 5 aus der letzten Gemeinderatssitzung von Bgm. Strasser formuliert worden.
Besser wäre gewesen: „Beschlussfassung über die Rechtsstellung des künftigen ersten Bürgermeisters. Soll das Amt zukünftig hauptamtlich oder weiterhin ehrenamtlich ausgeübt werden.“
Wegen der unklaren Forulierung schrieb unser Gemeinderat Oliver Kapser dem Bürgermeister am 9.12. (einen Tag vor der GR-Sitzung) folgende E-mail:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Georg,
zum TOP 5 der nächsten Gemeinderatssitzung „Beschlussfassung über die Rechtsstellung des künftigen ersten Bürgermeisters; Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ vermisse ich Informationen zu diesem Punkt. In der Ratsinfo sind keine Unterlagen eingestellt.
Was soll beschlossen werden?
Auch bzgl. TOP 3 „Beschlussfassung über den Prozessvergleich des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg wegen Bürgerbegehren Rathaus Tiefenbach“ fehlen Infos in der Ratsinfo.
Gruß ins Rathaus
Wie so oft – kam auch hier – wiederum K E I N E Antwort vom Bürgermeister. Es wurden auch K E I N E Vorabinformationen zur Vorbereitung der Gemeinderäte in der Ratsinfo hinterlegt. Die Ratsinfo ist das Intranet der Gemeinde für die Gemeinderäte.
Wir fragen uns ernsthaft:
Aus welchem Grund verschleiert Bürgermeister Strasser, worum es bei dem Tagesordnungspunkt konkret geht?
Und zweitens: Wie sollen verantwortungsbewusste Gemeinderäte eine fundierte Entscheidung treffen, wenn sie keine Vorabinformationen über dieses wichtige Thema erhalten haben. Es gab noch nicht mal in der Sizung eine Tischvorlage.
Drittens, weshalb haben nur wenige Gemneinderäte kritisch hinterfragt, weshalb Mehrkosten in Höhe von rund 350.000 Euro am letztmöglichen Stichtag entschieden werden?
Als unser Gemeinderat Oliver Kapser Herrn Radlmeier um die Offenlegung der Zahlen bat, legte dieser eine veralterte Unterlage über die Beamtenbesoldung vom Jahr 2012 auf. Oliver Kapser korrigierte diese Zahlen dann auf das aktuelle – deutlich höhere – 2014er Niveau. Auch weitere auftretende Fragen zu den hinzukommenden Familienzuschlägen, Aufwandsentschädigungen und den Kosten der Beamtenversorgung wurden nur spärlich beantwortet.
Hinweise, dass die Gemeinde bei einem hauptamtlichen Bürgermeister auf Jahrzehnte u.a. auch mit Vorsorgeleistungen (Ruhestandsgelder) belastet werden würde, fanden kein Gehör. Fragen bezüglich des Arbeitsaufwandes (Stunden) beantwortete der Bürgermeister mit ca. 60 bis 80 Stunden pro Woche.
Oliver Kapser gab zu verstehen, dass der Bürgermeister ihm vor etwa einem Viertel Jahr deutlich niedrigere Stundenzahlen genannt hatte (es war von 20 bis 25 Stunden die Rede). An seine damaligen Ausführungen konnte sich Bürgermeister Strasser jedoch nicht mehr erinnern.
Die Auswirkungen der finanziellen Mehrbelastung der Gemeindekasse und damit der Steuerzahler waren unserer Meinung nach der Mehrheit im Gemeinderat nicht ausreichend bekannt. Allerdings schien dies auch nicht jeden wirklich zu interessieren.
Wir jedenfalls haben recherchiert:
Ein Beamter auf Zeit – hauptamtlicher Bürgermeister – wird eingestuft in die Beamtenbesoldungsstufe A15/Endstufe.
Bedeutung Besoldungsgruppe A 15 im öffentlichen Dienst
Quelle: www.öffentlicher-dienst-info.de
Amtsbezeichnungen
Die Zuordnung eines Beamten zu einer Besoldungsgruppe richtet sich nach Ausbildung, Laufbahn, Alter und zum Teil auch nach Leistung. Aus den Amtsbezeichnungen eines Beamten ist im allgemeinen die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe ersichtlich.
A15 höherer Dienst
Akademischer Direktor, Regierungsdirektor, Bibliotheksdirektor, Botschafter, Botschaftsrat, Bundesbankdirektor, Chefarzt, Dekan (kirchlicher Beamter), Direktor, Kriminaldirektor, Polizeidirektor, Generalkonsul, Gesandter, Hauptkonservator, Hauptkustos, Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Oberarzt, Oberlandesanwalt, Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Vortragender Legationsrat, Direktor einer Fachschule, Realschulrektor, Regierungsschuldirektor, Schulamtsdirektor, Studiendirektor, Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldveterinär
A15/Endstufe = Beamtenbesoldung Brutto ab 2014
5.830,78 € (feste gesetzliche Vorgabe)
zuzüglich evtl. Familienzuschläge
zuzüglich Sonderzahlungen
zuzüglich vermögenswirksame Leistungen
zuzüglich mtl. Dienstaufwandsentschädigung von 203,18 € – 667,86 € (entscheidet der GR)
zuzüglich evtl. Reise-/Fahrtkosten außerhalb des Gebietes des Dienstherren
Hauptamtliche Bürgermeister erlangen bereits nach 10 Jahren Amtszeit einen Rentenanspruch. Vorherige Amtsperioden als ehrenamtlicher Bürgermeister werden dann angerechnet, wenn dem Ehrenamt die überwiegende Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wurde, was vom Gemeinderat entschieden und von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt wird (Quelle: BVK Bayer. Versorgungskammer). Weshalb nannte Bgm. Strasser wohl die oben erwähnten 60 bis 80 Stunden?
Dies könnte im Falle der Gemeinde Tiefenbach bedeuten, dass nach einer Wiederwahl des amtierenden Bürgermeisters bei der nächsten Kommunalwahl 2014, dieser bereits im Jahre 2020 (nach evtl. Amtsaufgabe) einen s o f o r t i g e n monatlich auszahlbaren Rentenanspruch auf Lebenszeit hat.
Oben aufgeführten Besoldungskosten und Kosten für die Versorgungsansprüche gehen zu Lasten der Gemeindekasse. Diese M E H R K O S T E N belaufen sich hochgerechnet für 6 Jahre (nächste Amtszeit) auf ca. 350.000 bis 360.000 Euro.
Derzeit erhält der Bürgermeister übrigens eine Aufwandsentschädigung von 4.000 Euro, die vom Gemeinderat zu Beginn der laufenden Amtszeit beschlossen wurde.