Kurz nach dem erfolgreichen Abschluss der Klageverfahren gegen die Abwassergebührenbescheide der nächste Sieg für das Neue Bürgerforum und die Initiatoren (Oliver Kapser, Alfred Wiesner, Valerian Thielicke) des Bürgerbegehrens „Sind Sie dagegen, dass in Tiefenbach ein neues Rathaus gebaut wird?“.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem VG Regensburg am 20.11.2013 ließ das Verwaltungsgericht von Beginn an keinen Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aufkommen. Damit trat das Gericht der Rechtsaufassung der Gemeinde, des Landratsamtes Landshut, des Bayerischen Gemeindetages und dem Rechtsgutachten einer Münchner Anwaltskanzlei, die die Gemeinde vertritt, entgegen.
Das eingereichte Bürgerbegehren wurde im Frühjahr 2013 von der Gemeinde als unzulässig abgelehnt.
Die Gemeinde machte geltend, dass für die Planung des Rathauses bereits 176.000 € an Verbindlichkeiten eingegangen worden seien. „Unerheblich“, meinte das Gericht, welches die Höhe dieser Zahlen stark in Zweifel zog. Immerhin waren dort auch Ausgaben enthalten, die mit dem Rathaus nichts zu tun hatten.
Auf die konkrete Höhe der Verbindlichkeiten kam es dem Gericht nicht einmal an. Denn für die wirtschaftlich starke Gemeinde wären diese Ausgaben, sofern sie überhaupt anfallen, nicht mit den kommunalen Haushaltsgrundsätzen schlechthin unvereinbar. Die Hürde hierfür liegt sehr hoch, so das Gericht.
Außerdem hätten diese Ausgaben vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und den Projektkosten gesehen und abgewogen werden müssen – was die Gemeinde nicht getan hat. Darüber hinaus rügte das Gericht, dass die Gemeinde der 14-seitigen Klageschrift nur sehr knapp und ohne große inhaltliche Tiefe entgegengetreten war.
Für Schmunzeln sorgte auf der Klägerseite und den zahlreichen Zuhörern, dass Bürgermeister Strasser auf Frage des Gerichtes zugeben musste, dass bislang von den Unternehmen, die mit der Rathausplanung beauftragt worden sein sollen, noch keine einzige Rechnung eingegangen sei. Auch konnte er dem Vortrag von Oliver Kapser, die Kosten für das Rathaus würden ca. 5 Mio € (anstatt 2,5 Mio. €) betragen, nichts entgegensetzen. Die von der Gemeinde in den Raum gestellten Kosten von 2,5 Mio. € betrafen nur die Nettobaukosten, d.h. insbesondere ohne Planungshonorar. Peinlich für die Gemeinde: Diese Zahlen ergaben sich aus den eigenen Unterlagen, welche diese bei Gericht vorgelegt hatte, deren Inhalt aber offenbar nicht bekannt war.
Ob die von der Gemeinde behaupteten Planungs- und Architektenverträge überhaupt wirksam abgeschlossen wurden – unterschrieben ist unstreitig noch nichts – kam es damit nicht mehr an.
Erfreut zeigte sich auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sebastian Heidorn, von der Kanzlei Labbé und Partner in München, der die Kläger vertrat. Dieser Sieg ist nicht nur für die Kläger positiv, sondern für die Initiatoren von Bürgerbegehren allgemein, welche sehr oft mit fraglichen Argumenten abgelehnt werden.
Auf Vorschlag des Gerichtes und vor dem Hintergrund der drohenden Prozessniederlage erklärte sich die Gemeinde nun freiwillig bereit, das Bürgerbegehren zuzulassen, vorausgesetzt der Gemeinderat stimmt zu. Verweigert dieser sein Einverständnis, muss das Gericht entscheiden – wobei dessen Urteil nach dem Gang der Verhandlung vorgezeichnet ist.
RA Heidorn erklärte, mit diesem Vergleich vollkommen zufrieden zu sein. Immerhin könne die Gemeinde so nicht durch ein Rechtsmittel das Bürgerbegehren weiter verzögern. „Wir wollten die Zulassung des Bürgerbegehrens, diese haben wir erreicht. Ob mit oder ohne Urteil ist sekundär“, so der Anwalt weiter.
Nun bleibt die nächste Gemeinderatssitzung abzuwarten. Ein Widerruf des Vergleiches müsste bis zum 20.12.2013 bei Gericht eingehen.
Bildquelle: Bay. Rundfunk