Insgesamt 5 Gemeindebürger hatten gegen die Abwasserbescheide der letzten Jahre geklagt. Sie hatten zuvor Widerspruch gegen die Bescheide eingereicht, jedoch keine Akteneinsicht erhalten. Auf Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg musste die Gemeinde die Akten vorlegen, in denen 918.000 Euro gestundete Herstellungsbeiträge für die Abwassereinrichtung „auftauchten“. Weil diese in den Vorjahren nicht in die Kalkulation mit eingeflossen sind, wurden die Gemeindebürger um jährlich ca. 50-60.000 Euro übervorteilt.
Die Gemeinde hat sich in dem Vergleich dazu verpflichtet, die gesamten Verfahrenskosten zu übernehmen.
Außerdem müssen die Bescheide der Kläger durch die Gemeinde berichtigt werden.
Ein ausführlicher Bericht folgt.