In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Regensburg den Klägern recht gegeben. Sie hatten gegen den Beschluss des Gemeinderats geklagt, der den Bürgerentscheid „Sind Sie dagegen, dass ein neues Rathaus in Tiefenbach gebaut wird?“ aus materiellen Gründen für unzulässig erklärt hatte.
Insbesondere wurde vom Gericht in Zweifel gezogen, dass – wenn überhaupt – ein wirtschaftlicher Nachteil für die Gemeinde entstanden ist.
Bürgermeister Strasser musste sogar zugeben, dass noch keine einzige Rechnung von Planungsbüros eingegangen, geschweige denn bezahlt worden ist.
Sogar der Bayerische Rundfunk (Bayern 3) hat noch am selben Nachmittag über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens berichtet.
Ein ausführlicher Bericht folgt.