Bei der letzten Gemeinderatssitzung (am 30.10.) wurde Bgm. Strasser von unserem Gemeinderatsmitglied Oliver Kapser mehrfach gefragt, wie hoch die Kosten für den Rechtsanwalt seien, die im Zusammenhang mit der Klage und der geplanten Berufung gegen das verlorene Urteil bzgl. Abrechnung „Am Hang“ anfallen würden.
Dieser wollte hochrechnen, wie hoch das finanzielle Risiko bei einer Zurückweisung der Berufung sein kann.
Bis auf den Hinweis, dass die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung der Gemeinde bezahlt würden, wollte sich Bgm. Strasser partout nicht äußern.
Nach unseren Informationen sind die Kosten lediglich in Höhe der Gebührenordnung durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt, nicht jedoch die Honorarkosten des Anwalts.
Obwohl Oliver Kapser Bedenken gegen eine erfolgreiche Berufung geäußert hatte, entschied der Gemeinderat mit 11:4 Stimmen, in Berufung zu gehen. Elfi Haslauer, Kerstin Weichselgartner und Martin Hobmeier waren ebenso gegen eine Berufung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, was dieses brisante Thema anbelangt.