In dem beiliegenden LZ-Bericht vom 3. Juli revidiert Bgm. Strasser seine in der Vorwoche getroffene Aussage, dass er keine weiteren Schritte gegen die Klage bzgl. des abgelehnten Bürgerentscheids unternehmen würde.
Der LZ gegenüber hatte er dies so geäußert, musste jetzt aber zurückrudern.
Offensichtlich war er nicht umfänglich darüber informiert, dass Geschäftsstellenleiter Radlmeier und das Rechtsanwaltsbüro Roithmeier in München doch eine Klageerwiderung verfasst hatten.
Bei den derzeit laufenden 3 Klagen von Bürgern gegen die Gemeinde (Abwasserbescheide, Straßensanierung Am Hang und Bürgerentscheid) kann man schon mal den Überblick verlieren…