In einem LZ-Artikel vom 28. Juni wird Bgm. Strasser zitiert, dass er im Zusammenhang mit dem ansässigen Klageverfahren gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids keine Stellungnahme mehr beim Amtsgericht abgeben werde, um eine beschleunigte Entscheidung des Gerichts zu ermöglichen.
Umso verwunderlicher ist es, dass den Initiatoren des Bürgerbegehrens, Oliver Kapser, Valerian Thielicke und Alfred Wiesner, mit Datum vom 13.06.2013 (Eingang beim Amtsgericht) genau eine solche Klageerwiderung zwischenzeitlich zugestellt worden ist. Abgefasst wurde das Schreiben vom Rechtsanwaltsbüro Roithmaier, welches die Gemeinde in dem Verfahren vertritt.
Weiß die linke Hand vielleicht nicht, was die rechte macht?
Oder entspricht die Aussage von Bgm. Strasser der Landshuter Zeitung gegenüber nicht der Wahrheit?
Quelle Bericht: LZ vom 28.06.2013