Unser Gemeinderat Oliver Kapser hat bei Bürgermeister Strasser angefragt, welche Kosten für die Beauftragung der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Roithmeier angefallen sind, der im Auftrag der Gemeinde die Begründung gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens formuliert hatte.
Leider ließ Bgm. Strasser über sein Büro lediglich antworten, dass „die Vergütung nach den üblichen Honorarsätzen für Rechtsanwälte erfolgt“.
Der genaue Betrag wurde nicht genannt, was einmal mehr nicht gerade zur vielgepriesenen Transparenz beiträgt.
P.S.
Wie schon bei anderen Anfragen werden unsere Gemeinderäte immer wieder auf die Möglichkeit hingewiesen, die gewünschten Informationen im Rahmen der jährlichen Rechnungsprüfung zu bekommen. Da die nächste Prüfung erst wieder Anfang 2014 statt finden wird, müssen wir also noch ein paar Tage darauf warten… einfach unglaublich!