Bis vor Kurzem war noch von Baukosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro die Rede.
Bei der Podiumsdiskussion am 19. April hatte Bürgermeister Strasser dann bereits von Gesamtkosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro gesprochen, inklusive der Kosten für den Dorfplatz.
Wie sich nunmehr zeigt, werden sich bei einer Realisierung des Rathausneubaus weitaus höhere Kosten ergeben. Nach der Akteneinsicht durch die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens beauftragte Rechtsanwaltskanzlei müssen die Bürger Tiefenbachs mit mehr als 4,5 Mio. Euro rechnen!
Rechnet man nämlich zu den voraussichtlichen Baukosten des Rathauses in Höhe von 2,5 Mio. Euro (netto) und die Freianlagen über 600.000 Euro (netto) noch die kalkulierten Architekten- und Planungshonorare von rund 650.000 Euro (netto) sowie die anfallende Mehrwertsteuer über ca. 740.000 Euro hinzu, ergeben sich atemberaubende 4,5 Mio. Euro Gesamtkosten!
Hinzu kommen die Ausgaben für übliche Änderungen an der Planung, Abrisskosten, Ausstattung und ggfs. noch Preissteigerungen. Setzt man diese Kostensteigerungen, die für öffentliche Bauten völlig normal sind, nur mit 20% an, wird das Rathaus inkl. Freianlagen mindestens 5,4 Mio. Euro kosten. Nimmt man die Bau- und Planungskosten für den Dorfplatz über ca. 800.000 Euro heraus – denn die würden unabhängig von einem Rathausneubau anfallen – dann verbleiben immer noch mehr als 4,5 Mio. Realisierungkosten alleine für das Rathaus.
Nicht ersichtlich ist übrigens, ob die Kosten der geplanten Tiefgarage in den Baukosten enthalten sind oder nicht. Auch hier ergibt sich also ein entsprechendes Risikopotenzial.
Fazit:
Die Rathausspitze inklusive Verwaltung wird sich Fragen gefallen lassen müssen, ob man sich bezüglich der Kostendimension bewusst war, worauf man sich da einlässt.
Weshalb hat man den Bürgern – und auch dem Gemeinderat – die wahre Kostenkalkulation bisher vorenthalten?