Nachdem der Gemeinderat mehrheitlich das beantragte Bürgerbegehren abgelehnt hat, ist die Entscheidung der Initiatoren nunmehr gefallen.
Es wird Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen zu lassen.
Die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner wurde beauftragt, die Klageschrift vorzubereiten.
Für die Einreichung der Klage haben die Initiatoren 1 Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheids Zeit. Dieser ging am 15.3.2013 zu.
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